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Justitia 4.0 - Worum geht es?

Justitia 4.0 - Worum geht es?

Justitia 4.0

Ein gemeinsames Vorhaben der Schweizer Gerichte mit den Straf- und Justizvollzugsbehörden.

Das Projekt adressiert alle rund 300 Schweizer Gerichte, die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes, Justizvollzugsbehörden, die Anwaltschaft, Ämter, und weitere Betroffene. Es werden sämtliche Rechtsgebiete unterstützt (Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren).

Die Digitalisierung umfasst den Ersatz der heute üblichen Papierakten (Dossiers) durch eine elektronische Akte, der eJustizakte, und des elektronischen Datenaustausches zwischen den beteiligten Parteien (elektronischer Rechtsverkehr ERV). Um den Datenaustausch zu unterstützen, wird ein schweizerisches Justizportal «Justitia.Swiss» aufgebaut, welches als sogenannter One-Stop-Shop für die Schweizer Justiz fungieren wird.

Parallel zum Projekt wird eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Obligatoriums (mit Ausnahmen) für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten, Straf- und Justizvollzugsbehörden, Ämtern und für die elektronische Aktenführung erarbeitet. Für den Gesetzgebungsprozess liegt die Federführung beim Bundesamt für Justiz.

Die Laufzeit des Projektes wird auf 8 Jahre geschätzt: 2019 – 2026.
Weiter Informationen zum Projekt: http://justitia40.swiss

Justitia 4.0 - Worum geht es?

Justitia 4.0 - Worum geht es?

Justitia 4.0

Ein gemeinsames Vorhaben der Schweizer Gerichte mit den Straf- und Justizvollzugsbehörden.

Das Projekt adressiert alle rund 300 Schweizer Gerichte, die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes, Justizvollzugsbehörden, die Anwaltschaft, Ämter, und weitere Betroffene. Es werden sämtliche Rechtsgebiete unterstützt (Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren).

Die Digitalisierung umfasst den Ersatz der heute üblichen Papierakten (Dossiers) durch eine elektronische Akte, der eJustizakte, und des elektronischen Datenaustausches zwischen den beteiligten Parteien (elektronischer Rechtsverkehr ERV). Um den Datenaustausch zu unterstützen, wird ein schweizerisches Justizportal «Justitia.Swiss» aufgebaut, welches als sogenannter One-Stop-Shop für die Schweizer Justiz fungieren wird.

Parallel zum Projekt wird eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Obligatoriums (mit Ausnahmen) für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten, Straf- und Justizvollzugsbehörden, Ämtern und für die elektronische Aktenführung erarbeitet. Für den Gesetzgebungsprozess liegt die Federführung beim Bundesamt für Justiz.

Die Laufzeit des Projektes wird auf 8 Jahre geschätzt: 2019 – 2026.
Weiter Informationen zum Projekt: http://justitia40.swiss

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