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Videokonferenzen im Einsatz bei den Thurgauer Strafverfolgungsbehörden

Videokonferenzen im Einsatz bei den Thurgauer Strafverfolgungsbehörden

VideoKonferenz

Sowohl gesetzlich wie auch technisch sind heute die Voraussetzungen erfüllt, Videokonferenzen in der Strafverfolgung zu nutzen. Wegen veralteter Technologie musste der Kanton Thurgau den bestehenden Videoeinvernahmeraum in Frauenfeld erneuern. Dies bot die Gelegenheit, den Raum mit einer Technik auszurüsten, welche nun zusätzlich auch Videokonferenzen ermöglicht. Das System erlangte nach wenigen Monaten bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft eine hohe Benutzerakzeptanz, so dass in Kreuzlingen bereits ein zweiter Raum mit der gleichen Technik ausgestattet wurde.

 

Anwendungsfälle


Der Einsatz von Videokonferenztechnik unterstützt folgende Anwendungsmöglichkeiten:

  • Einvernahme von Beklagten, Opfern und Zeugen mit Videoaufzeichnung (einfachste und häufigste Anwendung).
  • Mithören und -sehen der Einvernahme durch Dritte in Sitzungszimmern oder an Arbeitsplätzen mit Internetzugang.
  • Dolmetscher oder Gutachter können von extern via Videokonferenz teilnehmen.
  • Ein Staatsanwalt kann von seinem Büro aus eine Person mittels Videokonferenz befragen.
  • Weit entfernt wohnende Personen können durch die dortige Polizei bzw. Staatsanwaltschaft einbestellt und via Videokonferenz befragt werden.

 

Umfang der Anlage


Die Anlage besteht aus folgenden Räumen:

  • Zentral ist der eigentliche Einvernahmeraum mit dem angrenzenden Technikraum.
  • Ergänzend können bei Bedarf Sitzungszimmer mit Internetzugang als Abstandsräume dazu genommen werden.

Technisch sind die Räume wie folgt ausgestattet:

  • Im Einvernahmeraum werden mittels Touchpanel zwei Kameras, die Speicherung der Einvernahme als Videodatei und bei Bedarf die Videokonferenzen zu anderen Räumen oder Standorten, gesteuert.
  • In den Abstandsräumen bzw. Sitzungszimmern sind ein Bildschirm, Lautsprecher und Mikrofon sowie Internetzugang notwendig, damit Personen an der Einvernahme teilnehmen können.


Eingesetzte Technik


Wir setzen bei der Videokonferenztechnik auf den Standard WebRTC (Web Real-Time Communication). Das World Wide Web Consortium (W3C) unterstützt WebRTC als offenen Standard. Bekannt ist das Consortium wegen HTML und anderen Internetstandards. WebRTC bietet uns folgende Vorteile:

  • An der Videokonferenz eingeladene Personen brauchen keine Software zu installieren. Es genügt ein moderner Webbrowser, unterstützt durch Kamera und Mikrofon. So ist bereits von einem Smartphone aus eine Teilnahme möglich.
  • Gängige Hardware wie Kameras, Mikrofone und Lautsprecher für persönliche Arbeitsplätze oder für Sitzungszimmer sind mit WebRTC kompatibel.
  • Verbindungen zu anderen Systemen, wie zum Beispiel Skype for Business, sind möglich.
  • Videokonferenzen können aufgezeichnet und im verbreiteten Videoformat MP4 gespeichert werden. 

Erfahrungen und Ausblick


Seit März 2019 nutzen Mitarbeitende der Strafverfolgung die Anlage und schätzen die selbsterklärende Bedienung. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass der Kanton Thurgau mit der Anschaffung dieser Technik den richtigen Weg eingeschlagen hat. Nebst den Standardanwendungen vor Ort, haben bereits auch erste Konferenzschaltungen mit dem Ausland (Deutschland, Rumänien, Estland) stattgefunden, die in technischer Hinsicht allesamt erfolgreich verlaufen sind. Es konnten dadurch hohe Reisekosten wie auch Arbeitszeit eingespart werden.

Das Arbeiten mit Videokonferenz am eigenen Arbeitsplatz praktizieren heute wenige Pilotanwender. In wenigen Monaten steht die dazu erforderliche Technik allen Mitarbeitenden bei Bedarf zur Verfügung. Offen ist derzeit die Ablage der erzeugten Videodateien. Deshalb baut der Kanton Thurgau einen zentralen Medienserver für die Justiz auf. Ziel ist es, ein Video ein einziges Mal zu speichern. Über die verschiedenen Geschäftsfallsysteme können Mitarbeitende der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten bei den entsprechenden Fällen, unter Berücksichtigung allfälliger Zugriffseinschränkungen, die Videos abrufen.

 

Slogan: Standortunabhängige Videokonferenz-Technik erspart allen Beteiligten Zeit und Kosten!

Videokonferenzen im Einsatz bei den Thurgauer Strafverfolgungsbehörden

Videokonferenzen im Einsatz bei den Thurgauer Strafverfolgungsbehörden

VideoKonferenz

Sowohl gesetzlich wie auch technisch sind heute die Voraussetzungen erfüllt, Videokonferenzen in der Strafverfolgung zu nutzen. Wegen veralteter Technologie musste der Kanton Thurgau den bestehenden Videoeinvernahmeraum in Frauenfeld erneuern. Dies bot die Gelegenheit, den Raum mit einer Technik auszurüsten, welche nun zusätzlich auch Videokonferenzen ermöglicht. Das System erlangte nach wenigen Monaten bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft eine hohe Benutzerakzeptanz, so dass in Kreuzlingen bereits ein zweiter Raum mit der gleichen Technik ausgestattet wurde.

 

Anwendungsfälle


Der Einsatz von Videokonferenztechnik unterstützt folgende Anwendungsmöglichkeiten:

  • Einvernahme von Beklagten, Opfern und Zeugen mit Videoaufzeichnung (einfachste und häufigste Anwendung).
  • Mithören und -sehen der Einvernahme durch Dritte in Sitzungszimmern oder an Arbeitsplätzen mit Internetzugang.
  • Dolmetscher oder Gutachter können von extern via Videokonferenz teilnehmen.
  • Ein Staatsanwalt kann von seinem Büro aus eine Person mittels Videokonferenz befragen.
  • Weit entfernt wohnende Personen können durch die dortige Polizei bzw. Staatsanwaltschaft einbestellt und via Videokonferenz befragt werden.

 

Umfang der Anlage


Die Anlage besteht aus folgenden Räumen:

  • Zentral ist der eigentliche Einvernahmeraum mit dem angrenzenden Technikraum.
  • Ergänzend können bei Bedarf Sitzungszimmer mit Internetzugang als Abstandsräume dazu genommen werden.

Technisch sind die Räume wie folgt ausgestattet:

  • Im Einvernahmeraum werden mittels Touchpanel zwei Kameras, die Speicherung der Einvernahme als Videodatei und bei Bedarf die Videokonferenzen zu anderen Räumen oder Standorten, gesteuert.
  • In den Abstandsräumen bzw. Sitzungszimmern sind ein Bildschirm, Lautsprecher und Mikrofon sowie Internetzugang notwendig, damit Personen an der Einvernahme teilnehmen können.


Eingesetzte Technik


Wir setzen bei der Videokonferenztechnik auf den Standard WebRTC (Web Real-Time Communication). Das World Wide Web Consortium (W3C) unterstützt WebRTC als offenen Standard. Bekannt ist das Consortium wegen HTML und anderen Internetstandards. WebRTC bietet uns folgende Vorteile:

  • An der Videokonferenz eingeladene Personen brauchen keine Software zu installieren. Es genügt ein moderner Webbrowser, unterstützt durch Kamera und Mikrofon. So ist bereits von einem Smartphone aus eine Teilnahme möglich.
  • Gängige Hardware wie Kameras, Mikrofone und Lautsprecher für persönliche Arbeitsplätze oder für Sitzungszimmer sind mit WebRTC kompatibel.
  • Verbindungen zu anderen Systemen, wie zum Beispiel Skype for Business, sind möglich.
  • Videokonferenzen können aufgezeichnet und im verbreiteten Videoformat MP4 gespeichert werden. 

Erfahrungen und Ausblick


Seit März 2019 nutzen Mitarbeitende der Strafverfolgung die Anlage und schätzen die selbsterklärende Bedienung. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass der Kanton Thurgau mit der Anschaffung dieser Technik den richtigen Weg eingeschlagen hat. Nebst den Standardanwendungen vor Ort, haben bereits auch erste Konferenzschaltungen mit dem Ausland (Deutschland, Rumänien, Estland) stattgefunden, die in technischer Hinsicht allesamt erfolgreich verlaufen sind. Es konnten dadurch hohe Reisekosten wie auch Arbeitszeit eingespart werden.

Das Arbeiten mit Videokonferenz am eigenen Arbeitsplatz praktizieren heute wenige Pilotanwender. In wenigen Monaten steht die dazu erforderliche Technik allen Mitarbeitenden bei Bedarf zur Verfügung. Offen ist derzeit die Ablage der erzeugten Videodateien. Deshalb baut der Kanton Thurgau einen zentralen Medienserver für die Justiz auf. Ziel ist es, ein Video ein einziges Mal zu speichern. Über die verschiedenen Geschäftsfallsysteme können Mitarbeitende der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten bei den entsprechenden Fällen, unter Berücksichtigung allfälliger Zugriffseinschränkungen, die Videos abrufen.

 

Slogan: Standortunabhängige Videokonferenz-Technik erspart allen Beteiligten Zeit und Kosten!

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