Die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz SSK hat HIS beauftragt, im Rahmen einer interkantonalen, staatsanwaltschaftlichen Arbeitsgruppe einen Fachstandard für Rechtsbelehrungen, den Strafantrag und die Privatklage zu entwickeln. Inhaltlich hat die Entwicklung mindestens die Protokollierung von Einvernahme, Strafantrag und Privatklage zu umfassen. Durch die Vereinheitlichung werden Prozessrisiken in späteren Verfahrensschritten reduziert und rasche Anpassungen durch die Rechtsprechung durch geeignete Verbreitungsprozesse in den verschiedenen IT-Systemen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften ermöglicht.
Die SSK stellte unlängst fest, dass formale Vorgaben der StPO durch die kantonalen Staatsanwaltschaften unterschiedlich vollzogen werden. Gleichzeitig erkannte die SSK, dass polizeiseitig eindeutige Vorgaben durch die Staatsanwaltschaft notwendig sind, um dem Vollzug der formalen hohen Anforderungen der StPO durch die Polizei zu entsprechen. Zudem verlangt die Digitalisierung der Polizeiarbeit nach einer Standardisierung in der Dokumentation, d.h. in der Protokollierung und Rapportierung der gerichtspolizeilichen Tätigkeit. Zur Dokumentation setzen die Polizeien kantonal unterschiedliche Systeme ein. Einige Polizeikorps arbeiten mit gemeinsam entwickelten Systemen.
Die SSK hat HIS beauftragt, im Rahmen einer interkantonalen, staatsanwaltschaftlichen Arbeitsgruppe und unter Beteiligung der Bundesanwaltschaft einen Fachstandard für Rechtsbelehrungen, den Strafantrag und die Privatklage zu entwickeln. Inhaltlich hat die Entwicklung mindestens die Protokollierung von Einvernahme, Strafantrag und Privatklage zu umfassen. Somit sind die damit verbundenen Belehrungen eindeutig und ohne Wahlmöglichkeit festgelegt. Weiter wird aufgezeigt, welche Belehrungselemente nicht nur in den oben beschriebenen Fällen relevant sind, sondern, weil wiederkehrend, auch für weitere Artefakte bei Staatsanwaltschaften oder Polizei, also für Protokolle wie bspw. Festnahme, erkennungsdienstliche Erfassung, Durchsuchung oder auch etwa für Merkblätter eingesetzt werden können.
Resultate in diversen Sprachen und für verschiedene IT-Systeme
Die Arbeitsgruppe fokussiert sich auf die juristische Arbeit und ist produktneutral. Die Resultate werden in Deutsch, Französisch und Italienisch erarbeitet und ausgeliefert. Spätere Übersetzungen in andere Sprachen sind grundsätzlich vorgesehen.
Die Artefakte des Fachstandards sollen schliesslich den verschiedenen IT-Systemen, die bei Polizei und Staatsanwaltschaften eingesetzt sind, zur Integration übergeben werden. Die Arbeitsgruppe wird zusammen mit den Lieferanten der Systeme zudem auch einen Anpassungsprozess vereinbaren, damit künftige Änderungen sehr rasch umgesetzt und die an der Front arbeitenden Kolleginnen und Kollegen erreichen.
Die Bildung einer Kern- und einer Review-Gruppe ist abgeschlossen und die Arbeiten wurden anfangs Januar mit einem ganztägigen Kickoff-Event lanciert. Nun gilt es, die Arbeit erst richtig aufzunehmen!