Zum Inhalt springen

News

Differenzbereinigung BEKJ: Nationalrat stimmt Anträgen seiner Rechtskommission zu

Differenzbereinigung BEKJ: Nationalrat stimmt Anträgen seiner Rechtskommission zu

Justitia 4.0HIS

Die Rechtskommission des Nationalrats diskutierte die Differenzen zum Ständerat. Der Nationalrat folgt den Anträgen.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 17./18. Oktober 2024 über die Differenzen im BEKJ gebeugt, welche der Ständerat geschaffen hat. 

  • Nichterreichbarkeit der Plattform: Anwältinnen und Anwälte müssen die Nichterreichbarkeit nicht glaubhaft machen. Die Frist gilt in jedem Fall als gewahrt, sofern die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft, die Eingabe in Papierform oder den Beweis der Existenz der einzureichenden Dokumente bei der zuständigen Behörde einreichen können. 
  • Übergangsbestimmungen: Die Kantone müssen das Datum, ab welchem digital gearbeitet wird, so festlegen, dass es vor Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der abschliessenden Inkraftsetzung liegt, frühestens aber ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.
  • Metadaten: Die Plattform muss keine Daten aus den eingereichten Dokumenten entfernen.

Der Nationalrat hat am 2. Dezember 2024 den Anträgen seiner Rechtskommission zugestimmt. Der Ständerat wird sich am 10. Dezember 2024 mit den verbleibenden Differenzen auseinandersetzen. 

Differenzbereinigung BEKJ: Nationalrat stimmt Anträgen seiner Rechtskommission zu

Differenzbereinigung BEKJ: Nationalrat stimmt Anträgen seiner Rechtskommission zu

Justitia 4.0HIS

Die Rechtskommission des Nationalrats diskutierte die Differenzen zum Ständerat. Der Nationalrat folgt den Anträgen.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 17./18. Oktober 2024 über die Differenzen im BEKJ gebeugt, welche der Ständerat geschaffen hat. 

  • Nichterreichbarkeit der Plattform: Anwältinnen und Anwälte müssen die Nichterreichbarkeit nicht glaubhaft machen. Die Frist gilt in jedem Fall als gewahrt, sofern die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft, die Eingabe in Papierform oder den Beweis der Existenz der einzureichenden Dokumente bei der zuständigen Behörde einreichen können. 
  • Übergangsbestimmungen: Die Kantone müssen das Datum, ab welchem digital gearbeitet wird, so festlegen, dass es vor Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der abschliessenden Inkraftsetzung liegt, frühestens aber ein Jahr nach diesem Zeitpunkt.
  • Metadaten: Die Plattform muss keine Daten aus den eingereichten Dokumenten entfernen.

Der Nationalrat hat am 2. Dezember 2024 den Anträgen seiner Rechtskommission zugestimmt. Der Ständerat wird sich am 10. Dezember 2024 mit den verbleibenden Differenzen auseinandersetzen. 

Newsletter

Bleiben Sie über die Aktivitäten von HIS informiert.

jetzt abonnieren