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SanityCheck-Service: Qualitätssicherung für den Datenaustausch

SanityCheck-Service: Qualitätssicherung für den Datenaustausch

Standards

SanityCheck-Service (SCS) heisst das Tool von HIS und PTI, das zur Qualitätssicherung und Harmonisierung des Datenaustauschs in der Strafjustizkette beiträgt. Es gewährleistet, dass der eCH-0051-Standard korrekt implementiert ist.

Die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Justizvollzug tauschen permanent Daten aus. Zur Gewährleistung eines einwandfreien digitalen Datenaustauschs zwischen den Akteuren der Strafjustizkette sind Standards erforderlich. Mit dem Standard eCH-0051 wurde eine einheitliche und standardisierte Sprache für alle im Justizwesen eingesetzten Anwendungen geschaffen. HIS und PTI setzen mit Sicap diesen Standard in die Praxis um. Sie entwickelten mit dem SCS ein Tool zur Qualitätssicherung, das die Implementierung von konkreten Anwendungsfällen anhand von Testdaten überprüft.

Standardkonformität sicherstellen
Der SCS dient den Software-Herstellern dazu, ihre Schnittstellen-Implementierung bereits in der Entwicklungsphase zu überprüfen, ohne dass sie dafür eine empfangende Fachanwendung benötigen. Dank dem Testbericht aus dem Überprüfungsprozess, können Hersteller ihre Produkte gegenüber dem Auftraggeber als interoperabel und standardkonform ausweisen. Der SCS erhöht die Qualität der Software bereits in einem frühen Arbeitsstadium und reduziert damit den Test- und Integrationsaufwand substanziell.

Fehler frühzeitig erkennen
Einer der Hauptvorteile des SCS ist die Möglichkeit, durch Tests Fehler frühzeitig zu erkennen und sie zu beheben, bevor grössere Probleme entstehen. Seit der Inbetriebnahme wurden mehrere Schnittstellen für Jus-Pol (Justiz-Polizei, vgl. Artikel «Abgestimmte Schnittstellen zwischen Luzerner Polizei und Staatsanwaltschaft»), PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) und Justizvollzug (Informationssystem Justizvollzug, IS-JV) definiert. Mit Start der Pilotierung wird der SCS auch die ÖV-Schnittstelle (elektronische Strafanzeige – vgl. auch Artikel «Eine elektronische Strafanzeige für rund 400 ÖV-Betriebe und Behörden») anbieten. Insgesamt werden zurzeit Geschäftsfälle für fünf verschiedenen Versionen des Standards eCH-0051 unterstützt und es kommen laufend neue hinzu.

Damit der SCS immer mehr Umsetzungsprojekte unterstützen kann, müssen die Fachbereiche die benötigten Anwendungsfälle genau festlegen und vertraglich deren standardkonforme Umsetzung vereinbaren. Sie können so sicherstellen, dass der Standard korrekt implementiert ist, keine Nachbesserungen geleistet werden müssen und die Daten schlussendlich reibungslos ausgetauscht werden können.

SanityCheck-Service: Qualitätssicherung für den Datenaustausch

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Standards

SanityCheck-Service (SCS) heisst das Tool von HIS und PTI, das zur Qualitätssicherung und Harmonisierung des Datenaustauschs in der Strafjustizkette beiträgt. Es gewährleistet, dass der eCH-0051-Standard korrekt implementiert ist.

Die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Justizvollzug tauschen permanent Daten aus. Zur Gewährleistung eines einwandfreien digitalen Datenaustauschs zwischen den Akteuren der Strafjustizkette sind Standards erforderlich. Mit dem Standard eCH-0051 wurde eine einheitliche und standardisierte Sprache für alle im Justizwesen eingesetzten Anwendungen geschaffen. HIS und PTI setzen mit Sicap diesen Standard in die Praxis um. Sie entwickelten mit dem SCS ein Tool zur Qualitätssicherung, das die Implementierung von konkreten Anwendungsfällen anhand von Testdaten überprüft.

Standardkonformität sicherstellen
Der SCS dient den Software-Herstellern dazu, ihre Schnittstellen-Implementierung bereits in der Entwicklungsphase zu überprüfen, ohne dass sie dafür eine empfangende Fachanwendung benötigen. Dank dem Testbericht aus dem Überprüfungsprozess, können Hersteller ihre Produkte gegenüber dem Auftraggeber als interoperabel und standardkonform ausweisen. Der SCS erhöht die Qualität der Software bereits in einem frühen Arbeitsstadium und reduziert damit den Test- und Integrationsaufwand substanziell.

Fehler frühzeitig erkennen
Einer der Hauptvorteile des SCS ist die Möglichkeit, durch Tests Fehler frühzeitig zu erkennen und sie zu beheben, bevor grössere Probleme entstehen. Seit der Inbetriebnahme wurden mehrere Schnittstellen für Jus-Pol (Justiz-Polizei, vgl. Artikel «Abgestimmte Schnittstellen zwischen Luzerner Polizei und Staatsanwaltschaft»), PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) und Justizvollzug (Informationssystem Justizvollzug, IS-JV) definiert. Mit Start der Pilotierung wird der SCS auch die ÖV-Schnittstelle (elektronische Strafanzeige – vgl. auch Artikel «Eine elektronische Strafanzeige für rund 400 ÖV-Betriebe und Behörden») anbieten. Insgesamt werden zurzeit Geschäftsfälle für fünf verschiedenen Versionen des Standards eCH-0051 unterstützt und es kommen laufend neue hinzu.

Damit der SCS immer mehr Umsetzungsprojekte unterstützen kann, müssen die Fachbereiche die benötigten Anwendungsfälle genau festlegen und vertraglich deren standardkonforme Umsetzung vereinbaren. Sie können so sicherstellen, dass der Standard korrekt implementiert ist, keine Nachbesserungen geleistet werden müssen und die Daten schlussendlich reibungslos ausgetauscht werden können.

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