Seit der Einführung des neuen Strafregisterrechts am 23. Januar 2023 gibt es ein neues Zugangsrecht für Pflegekinderaufsichtsbehörden nach Art. 51 Bst. c StReG, die einen Behördenauszug über die kantonale Koordinationsstelle Strafregister (KOST) beziehen können. Bei jedem Neueintritt einer Person in eine Pflegeinstitution muss durch die Pflegekinderaufsichtsbehörde eine Leumundsprüfung durchgeführt werden. In der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) ist zudem vorgesehen, dass die Pflegekinderaufsichtsbehörde jährlich alle Mitarbeitenden der Pflegeinstitutionen im Strafregister-Informationssystem (VOSTRA) überprüft.
Gemäss geltendem Recht können die Pflegekinderaufsichtsbehörden nicht selbst Abfragen in VOSTRA durchführen. Sie müssen den Auszug schriftlich bei der KOST bestellen. Pro Jahr handelt es sich schweizweit um über 100’000 Anfragen. Heute ist dies nur durch manuelle Einzelabfragen möglich, was mit einem erheblichen Personalaufwand bei den KOST verbunden ist.
Mittelfristig wird zwar eine Erweiterung des Systems VOSTRA für Sammelabfragen angestrebt, ist aber in den nächsten Jahren aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Bis dahin soll jedoch der personelle Aufwand bei den KOST so gering wie möglich gehalten und der Abfrageprozess vereinfacht und medienbruchfrei gestaltet werden. HIS hat dafür auf Antrag der TRIBUNA Allianz die Fachapplikation «Sammelabfragen-Service Personen» entwickeln lassen und stellt diese den Kantonen bzw. den KOST seit Februar 2024 kostenlos zur Verfügung stellen. Damit werden Sammelabfragen von Personen in VOSTRA ermöglicht und die KOST entlastet.
Fachapplikation «Sammelabfrage-Service Personen» (SASP)
Die Pflegeaufsichtsbehörden erstellen zuhanden der KOST eine Liste mit den Angaben der zu überprüfenden Personen (AHVN13, Name, Vorname, Geburtsdatum). Die KOST übernimmt diese Liste und führt den Abfrage-Service aus. Dazu werden die von VOSTRA zur Verfügung gestellten WebServices genutzt.
Als Ergebnis liegt eine erweiterte Liste der Personen vor, in welcher deren Status in VOSTRA («Verzeichnet», «Nicht verzeichnet», «Person unbekannt») ersichtlich ist. Für verzeichnete Personen werden die Behördenauszüge bzw. optional für nicht verzeichnete Personen die Behördenauszüge heruntergeladen. Anschliessend übermittelt die KOST die Ergebnisse an die Pflegekinderaufsichtsbehörden. Dieser Vorgang kann jährlich oder bei Bedarf auf Basis einer aktualisierten Personen-Liste wiederholt werden.
Beim Abfrage-Service «Sammelabfrage-Service Personen» handelt es sich um ein Kommandozeilenprogramm, das auf den betroffenen KOST-Arbeitsplätzen mithilfe einer Installationsroutine (MSI-Datei) durch die zuständige kantonale Informatik installiert werden kann. Die Daten befinden sich während des Vorgangs in einem von der KOST bezeichneten Verzeichnis.
Die Lösung bietet folgende Vorteile:
- Die Personendaten und Abfrageergebnisse sind in der Zuständigkeit der Pflegeaufsichtsbehörden.
- Das manuelle Erfassen der Personendaten im Web-Client von VOSTRA entfällt, da dies durch den Abfrage-Service erfolgt.
- Die bestehenden Fachanwendungen sind nicht betroffen.
- Eine kostenlose gesamtschweizerische Lösung anstelle von 26 kantonalen Lösungen.
- Der Abfrage-Service ist vom Bundesamt für Justiz bzw. von VOSTRA abgenommen.
Ergänzend zur Installationsdatei werden eine Dokumentation zur Installation und Einführung der Fachapplikation sowie ein ISDS-Konzept mitgeliefert.