Der Gesetzgeber lässt die Art und Weise der Aktenführung in Strafverfahren offen (StPO Art. 100). Alle Justizbehörden haben derzeit ein eigenes Verständnis über die Aktenstruktur der von ihnen geführten Verfahren, deren Aktenzeichen resp. der Seitenreferenzierungen (Pagina). Vieles wird noch von Hand gemacht. Zur Entlastung der Verfahrensleitenden und deren Sekretariaten resp. Kanzleien besteht das Bedürfnis diese wiederkehrenden Tätigkeiten applikationsunterstützt erledigen zu können.
HIS stellt mit dem vorliegenden Konzept die Grundlage bereit, dass alle Justizbehörden (in allen Rechtsgebieten) und deren Software-Lieferanten eine eindeutige Referenzierung von Aktenstücken und entsprechender Seiten in diesen Schriftstücken in ihren Fach- oder Geschäftsverwaltungssystem realisieren können («ePagina»). Einher geht damit auch die automatisierte Erstellung von Aktenverzeichnissen, welche häufig bei Verfahrensentscheiden erstellt werden.
Die Umsetzung von ePagina ist eine Voraussetzung zum vollständig digitalen Arbeiten mit elektronisch geführten Akten (siehe auch Projekt «Justitia 4.0» und den damit verbundenen Paradigmen wechseln). Die applikationsunterstützte Erstellung von Aktenverzeichnissen begünstigt ein effizientes Arbeiten der Verfahrensleitenden und deren Support-Personen. Ein Umordnung der Schriftstücke in den Akten ist jederzeit möglich, ohne dass die ePagina also die eindeutige Referenzierung verloren geht.