Standardisierung einfach erklärt
Mit Sicap kümmern sich HIS und die Polizeitechnik und -informatik Schweiz (PTI) gemeinsam um die Informatik-Standards der Strafjustizkette. Was Standardisierung in diesem Umfeld bedeutet, warum einheitliche Informatik-Standards wichtig für eine erfolgreiche Digitalisierung sind und welche Vorteile sie bringen, veranschaulicht das Sicap-Video auf einfache Art und Weise.
Langfristig erzeugt die Standardisierung von Datenstrukturen, richtig umgesetzt, einen grossen fachlichen und finanziellen Mehrwert. Dafür braucht es Geduld und einen langen Atem. In Absprache mit verschiedenen Transformationsprojekten in den Kantonen arbeiten die beiden Digitalisierungs-Organisationen HIS und PTI gemeinsam daran, den Informationsaustausch innerhalb der Strafjustizkette so zu gestalten, dass immer weniger Daten mehrmals manuell erfasst werden müssen.
Die Akteure der Strafjustizkette arbeiten mit dem Standard eCH-0051. Dieser ist heute ein Datenkatalog bzw. eine Art Checkliste. Er definiert zwar die Informationsobjekte und deren Beziehungen untereinander, legt aber nicht fest, welche Daten in bestimmten Anwendungsfällen konkret benötigt werden.
Paradigmenwechsel in der Standardisierung
HIS und PTI arbeiten seit 2017 im Rahmen des Projekts VB bei der Standardisierung eng zusammen. Bisher mussten jedoch die genauen Spezifikationen von Daten-Schnittstellen je Anwendung immer wieder neu erarbeitet werden. Dies soll sich nun ändern, indem Datenstrukturen für genau bestimmte Anwendungsfälle festgelegt werden. Damit wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel bei der Standardisierung von Daten der Schweizer Justiz und Polizei eingeleitet.
Zu diesem Zweck haben HIS und PTI 2022 einen neuen, gemeinsamen Geschäftsbereich geschaffen. Aus der ursprünglichen Projektzusammenarbeit ist nun eine dauerhafte Kooperation geworden, die unter der Bezeichnung «Informatik-Standards der Strafjustizkette» (auf Deutsch und Französisch abgekürzt mit «Sicap») auftritt.
Mit Sicap und dieser Neupositionierung ist die Vision verbunden:
«In der gesamten Strafjustizkette werden Daten und Dokumente auf elektronischem Wege ohne manuelle Mehrfacherfassung übermittelt.»
Im Zentrum dieser Vision steht der Mehrwert, der durch Vermeidung einer manuellen Mehrfacherfassung bei der elektronischen Übermittlung von Daten und Dokumenten geschaffen wird. Um dies zu erreichen, soll sich die Standardisierung stärker am Bedarf der betroffenen Fachbereiche orientieren und verschiedene Anwendungsfälle sollen verbindlicher beschrieben werden.
Der Weg zu dieser Vision war mit einigen Hindernissen verbunden. Ein erster Versuch, den Standard zu erneuern – er wurde über die Jahre immer wie unübersichtlicher –, verfolgte unter dem Titel «Major Release 3.0» den Ansatz, nur den bestehenden Gesamtkatalog sanft zu revidieren. Es zeigte sich aber, dass mit diesem Vorgehen nicht der gewünschte Mehrwert hätte erzielt werden können.
Das Steuerungsgremium beschloss deshalb, das Projekt «Major Release 3.0» abzubrechen und die Standardisierung unter dem Titel «Redesign eCH-0051» in einer Studie neu aufzugleisen. Diese wurde Mitte 2023 fertiggestellt und zeigt die Leitplanken für die weiteren Umsetzungsarbeiten auf. Parallel zu diesem Neuanfang laufen Projektarbeiten für einen künftigen Aktenaustausch-Standard sowie für generell verfügbare Referenzwerte bzw. Codetabellen. Weiter hat das neu eingesetzte Service-Team, bestehend aus Mitarbeitenden von HIS, PTI und des ISC-EJPD, bereits erste Arbeiten für die bessere qualitative und quantitative Verbreitung der Standards aufgenommen.
Sicap soll dauerhaft Grundlagen-Services für die Fachbereiche Justiz und Polizei erbringen, nämlich in der Pflege, der Verbreitung und der Qualitätssicherung der Standards im Verantwortungsbereich von Sicap. Vorerst ist Sicap aber vor allem durch Aufbauarbeit gekennzeichnet, welche in verschiedenen Projekten geleistet wird, aktuell unter den Bezeichnungen «Redesign» und «Referenzwerte/Codetabellen».