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Die eStrafanzeige ÖV wird schweizweit eingesetzt

Die eStrafanzeige ÖV wird schweizweit eingesetzt

Standards

Nach Freiburg wird die eStrafanzeige ÖV und damit der Standard eCH-0280 auch in Luzern eingeführt. Sicap arbeitet zudem gemeinsam mit der SBB, Postauto und anderen Verkehrsunternehmen daran, den eCH-0280 in ihren Anwendungen zu implementieren.

Seit April dieses Jahres kann Transports publics fribourgeois (TPF) die Strafanzeige im Falle einer Reise ohne gültigen Fahrausweis elektronisch und medienbuchfrei an die Staatsanwaltschaft Freiburg einreichen.

Erfahrung aus dem Pilot Freiburg
Die Implementierung des eCH-0280 Standards auf die Fachanwendung der TPF lief schnell, kostengünstig und reibungslos. Dank des einfach gestalteten Onboarding-Prozesses der Organisationen und Behörden auf die Plattform justitia.swiss lief die Übermittlung sicher und effizient. Der Import in der empfangenden Fachanwendung gestaltete sich jedoch schwieriger als geplant. Mit der Bedingung, die Anwendung für den Pilot-Einsatz gar nicht oder nur minimal anzupassen, ergaben sich Einschränkungen, die den neuen Lösungsansatz erschwerten. So musste leider in vielen Fällen manuell nachgearbeitet werden. Dank nachträglichen Justierungen durch den Anbieter, ist nun doch ein akzeptabler Automatisierungsgrad erreicht.

Grosses Interesse bei weiteren Teilnehmern
Durch den starken Praxisbezug des Piloten konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die die weitere Umsetzung erleichtern. Basierend auf diesen Erkenntnissen will zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Luzern die Schnittstelle inhaltlich vollständig einführen. Die Planung der Änderung ist abhängig von den Release-Möglichkeiten der eingesetzten Fachanwendung. Die Absprachen dazu sind angelaufen, weshalb der Einführungstermin noch nicht feststeht. Der Hauptzulieferer von ÖV-Strafanzeigen in Luzern, die Luzerner Verkehrsbetriebe, haben mit der Umsetzung bereits begonnen. Allerdings wird die Verbindung erst funktionieren, wenn beide Seiten bereit sind.

Voraussetzungen für eine schweizeite Umsetzung des eCH-0280
Jetzt existieren keinerlei Hindernisse mehr für eine nationale Umsetzung beziehungsweise Implementierung des Standards eCH-0280. Oder doch? Die entsprechenden Export- und Importschnittstellen müssen in die betreffenden Anwendungen eingebaut werden. Diese Arbeiten müssen in den bereits vollen Releaseplänen und knappen Zeitbudgets der Softwarehersteller untergebracht werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Besteller, die die gleichen Fachanwendungen verwenden, eine standardisierte Schnittstelle wie die eCH-0280 gemeinsam bei ihrem Lieferanten bestellen. (Siehe dazu auch das Angebot von HIS, im Auftrag einer Bestellergemeinschaft Allianzen zu führen.)

Nur wenn diese Herausforderung gemeistert wird, kann der Standard eCH-0280 sein volles Potenzial zur Unterstützung der Digitalisierung entfalten.

Die eStrafanzeige ÖV wird schweizweit eingesetzt

Die eStrafanzeige ÖV wird schweizweit eingesetzt

Standards

Nach Freiburg wird die eStrafanzeige ÖV und damit der Standard eCH-0280 auch in Luzern eingeführt. Sicap arbeitet zudem gemeinsam mit der SBB, Postauto und anderen Verkehrsunternehmen daran, den eCH-0280 in ihren Anwendungen zu implementieren.

Seit April dieses Jahres kann Transports publics fribourgeois (TPF) die Strafanzeige im Falle einer Reise ohne gültigen Fahrausweis elektronisch und medienbuchfrei an die Staatsanwaltschaft Freiburg einreichen.

Erfahrung aus dem Pilot Freiburg
Die Implementierung des eCH-0280 Standards auf die Fachanwendung der TPF lief schnell, kostengünstig und reibungslos. Dank des einfach gestalteten Onboarding-Prozesses der Organisationen und Behörden auf die Plattform justitia.swiss lief die Übermittlung sicher und effizient. Der Import in der empfangenden Fachanwendung gestaltete sich jedoch schwieriger als geplant. Mit der Bedingung, die Anwendung für den Pilot-Einsatz gar nicht oder nur minimal anzupassen, ergaben sich Einschränkungen, die den neuen Lösungsansatz erschwerten. So musste leider in vielen Fällen manuell nachgearbeitet werden. Dank nachträglichen Justierungen durch den Anbieter, ist nun doch ein akzeptabler Automatisierungsgrad erreicht.

Grosses Interesse bei weiteren Teilnehmern
Durch den starken Praxisbezug des Piloten konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die die weitere Umsetzung erleichtern. Basierend auf diesen Erkenntnissen will zum Beispiel die Staatsanwaltschaft Luzern die Schnittstelle inhaltlich vollständig einführen. Die Planung der Änderung ist abhängig von den Release-Möglichkeiten der eingesetzten Fachanwendung. Die Absprachen dazu sind angelaufen, weshalb der Einführungstermin noch nicht feststeht. Der Hauptzulieferer von ÖV-Strafanzeigen in Luzern, die Luzerner Verkehrsbetriebe, haben mit der Umsetzung bereits begonnen. Allerdings wird die Verbindung erst funktionieren, wenn beide Seiten bereit sind.

Voraussetzungen für eine schweizeite Umsetzung des eCH-0280
Jetzt existieren keinerlei Hindernisse mehr für eine nationale Umsetzung beziehungsweise Implementierung des Standards eCH-0280. Oder doch? Die entsprechenden Export- und Importschnittstellen müssen in die betreffenden Anwendungen eingebaut werden. Diese Arbeiten müssen in den bereits vollen Releaseplänen und knappen Zeitbudgets der Softwarehersteller untergebracht werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Besteller, die die gleichen Fachanwendungen verwenden, eine standardisierte Schnittstelle wie die eCH-0280 gemeinsam bei ihrem Lieferanten bestellen. (Siehe dazu auch das Angebot von HIS, im Auftrag einer Bestellergemeinschaft Allianzen zu führen.)

Nur wenn diese Herausforderung gemeistert wird, kann der Standard eCH-0280 sein volles Potenzial zur Unterstützung der Digitalisierung entfalten.

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