Die Grundservices sind föderale Leistungen, die von allen Beteiligten, Partnern und Dachverbänden der Strafjustizkette ohne zusätzliche Kosten in Anspruch genommen werden können. Sie umfassen vielfältige Beratungs- und Unterstützungsleistungen und ergänzen die bestehenden Vorhaben (HIS-Services).
Was genau umfassen die Grundservices?
Die Grundservices umfassen folgende föderale Leistungen rund um die digitale Transformation in der Strafjustiz:
- Beratung von Beteiligten, Partnern oder Dachverbänden zu Vorgehen, Projektorganisation, Transformation und/oder Finanzierung resp. Allianzbildung bei Digitalisierungsvorhaben
- Aufbau und dauerhafte Bereitstellung von strukturierten Grundlagen zur Weiterverwendung in standardisierten Anwendungsfällen
- Beratung bei der Implementierung von Informatik-Standards
- Abgabe von Empfehlungen zum Vorgehen oder zur Umsetzung von eigenen behördeninternen Vorhaben
- Erarbeitung und Durchführung von Studien, Konzepten, Vorprojekten oder Proof-of-Concepts
- Halten von Vorträgen/Referaten sowie Unterstützung bei Workshops
- Aufbau, Pflege und Weiterverbreitung von Fach-Knowhow bezüglich Digitalisierung in der Strafverfolgung
Für wen erbringt HIS die Grundservices?
Gemäss den HIS-Leitsätzen stehen die Grundservices allen Beteiligten, Partnern und Dachverbänden der Strafjustizkette zur Verfügung.
Was kosten die Grundservices?
Die Grundservices sind föderale Leistungen und durch die Trägerschaft (Kantone und einige Bundesstellen) solidarisch finanziert. Sie können daher von allen Beteiligten der Strafjustizkette ohne Zusatzkosten bezogen werden (Ausnahme Allianz-Services).
Wie können die Grundservices bezogen werden?
Wenn Sie von einer föderalen Leistung der Grundservices profitieren möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt. Oder schreiben Sie Jens Piesbergen eine Nachricht mit Ihrem Anliegen. Gerne unterstützen wir Sie.