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Studien und Konzepte

HIS erstellt im Rahmen seiner definierten Serviceleistungen auch Konzepte oder führt Studien zu Produkten durch, die für möglichst viele Stakeholder von Interesse sind.

  • Das Konzept ePagina/Aktenverzeichnis stellt die Grundlagen für die elektronische Paginierung und das automatisierte Erstellen von Aktenverzeichnissen bereit. Dafür wurde ein Proof-of-Concept (PoC) technisch realisiert.
  • Mit dem Konzept zu den Mitteilungsverordnungen wird aufgezeigt, wie basierend auf einem umfangreichen Regelwerk inhaltsbezogene Empfänger ermittelt und Aspekte von besonders schützenswerten Personenangaben berücksichtigt werden können.
  • Im Marktbericht zu Speech-to-Text werden die vorhandenen Marktlösungen zur automatischen Spracherkennung in Bezug auf deren Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Justiz untersucht.
  • Die Digitalstrategie Justizvollzug (JV) 2030 ist von der KKLJV gemeinsam mit den 26 Kantonen, HIS und SKJV erarbeitet worden. Sie bildet die Grundlage für die Umsetzung der digitalen Transformation im Schweizer Justizvollzug.

Konzept ePagina und elektronisches Aktenverzeichnis

Der Gesetzgeber lässt die Art und Weise der Aktenführung in Strafverfahren offen (StPO Art. 100). Alle Justizbehörden haben derzeit ein eigenes Verständnis über die Aktenstruktur der von ihnen geführten Verfahren und deren Aktenzeichen bzw. der Seitenreferenzierungen (Pagina). Vieles wird noch von Hand gemacht. Zur Entlastung der Verfahrensleitenden und deren Sekretariaten resp. Kanzleien besteht das Bedürfnis, diese wiederkehrenden Tätigkeiten applikationsunterstützt zu erledigen.

Elektronische Paginierung und automatisiertes Erstellen von Aktenverzeichnissen sind wichtige Elemente der digitalen Aktenführung
HIS stellt mit dem vorliegenden Konzept die Grundlage bereit, dass alle Justizbehörden (in allen Rechtsgebieten) und deren Software-Lieferanten eine eindeutige Referenzierung von Aktenstücken und entsprechender Seiten in diesen Schriftstücken in ihren Fach- oder Geschäftsverwaltungssystem realisieren können («ePagina»). Damit einher geht auch die automatisierte Erstellung von Aktenverzeichnissen, die häufig bei Verfahrensentscheiden erstellt werden.

Die Umsetzung von ePagina ist ein wesentlicher Teil auf dem Weg hin zum digitalen Arbeiten mit elektronisch geführten Akten. Die applikationsunterstützte Erstellung von Aktenverzeichnissen ermöglicht den Verfahrensleitenden und deren Support-Personen eine effizient Arbeitsweise.

ePagina Platzierungsmoeglichkeiten

ePagina und Platzierungsmöglichkeiten auf Schriftstücken


Proof-of-Concept vorhanden
Das Konzept der ePagina wie auch der Erstellung von Aktenverzeichnissen wurde 2020 in einem Proof-of-Concept (PoC) realisiert und kann live demonstriert werden.

Interessierte Kantone können den PoC als Pilotkanton in ihre heutige Fach- oder Geschäftsverwaltungslösung integrieren oder parallel betreiben. Entsprechende Voraussetzungen können der Anforderungsliste entnommen werden.

Zusatzinfos
08.07.2020, Newsletter «Zwischenbericht zu ‹eAktenverzeichnis & ePagina› sowie ‹Fristen & Mitteilungen›»
06.04.2020, Newsletter «eAktenverzeichnis und ePagina – Zwei Wegbereiter für die eAkte»

Kontakt
Haben Sie Fragen zum Konzept ePagina/Aktenverzeichnis, sind Sie interessiert an einer Live-Demonstration oder möchten Sie als Pilotkanton teilnehmen? Nicolai Ehrenreich steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Nicolai Ehrenreich
Nicolai Ehrenreich
Geschäftsführer Ehrenreich GmbH

Konzept Mitteilungsverordnungen

Strafverfolgungsbehörden und Gerichte haben die von ihnen erlassenen Entscheide aufgrund strafprozessualer Vorgaben verschiedenen Adressaten zuzustellen, vorab den Parteien. Darüber hinaus bestehen jedoch weitere rechtliche Verpflichtungen, solche Entscheide auch Behörden mitzuteilen, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können und die Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen kantonale Entscheide zu ergreifen.

Eliminierung Fehlerquellen
Das vorliegende Konzept zeigt auf, wie basierend auf einem umfangreichen Regelwerk inhaltsbezogene Empfänger ermittelt und Aspekte von besonders schützenswerten Personenangaben berücksichtigt werden können. Dabei trägt es dazu bei, dass auch nach der Erstellung von Dokumenten ein System auf Änderungen der Empfängerlisten oder Adressänderungen hinweisen kann, sodass eine häufige Fehlerquelle beseitigt wird und die Fallbearbeitenden in ihrer Arbeit entlastet werden.

Effizienzsteigerung und Erhöhung Rechtssicherheit
Das Konzept soll bereits heute die Grundlage für eine Effizienzsteigerung und Erhöhung der Rechtssicherheit durch Automatisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungsempfänger gemäss Mitteilungsverordnung und anderweitig bestehender kantonaler Grundlagen schaffen. Den Anbietenden bestehender Geschäftsverwaltungsapplikationen wird damit die Möglichkeit der funktionalen Erweiterung der Software aufgezeigt.

Zusatzinfos
20.10.2022, Newsletter «Konzept zur Anwendung der Mitteilungsverordnungen erstellt» 

Kontakt
Haben Sie Fragen zum Konzept Mitteilungsverordnungen oder sind Sie interessiert an einer Live-Demonstration? Nicolai Ehrenreich steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Nicolai Ehrenreich
Nicolai Ehrenreich
Geschäftsführer Ehrenreich GmbH

Marktbericht Speech-to-Text

Speech-to-Text erfreut sich einer immer grösseren Verbreitung und Beliebtheit in der Administrations- und Kanzleiarbeit. Vielerorts lässt sich der Einsatz solcher Lösungen nicht mehr wegdenken. Für HIS stehen jedoch andere Anwendungsfälle im Fokus. In erster Linie interessiert, ob sich Speech-to-Text-Lösungen in Mehrsprechersituationen wie beispielsweise Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen zweckvoll einsetzen lassen oder wie sich die Qualität präsentiert, wenn der Input in regionaler Ausprägung, sprich in Dialekt/Mundart oder akzentreich erfolgt.

Marktuntersuchung
Mit Blick auf diese Anwendungsfälle hat HIS eine Marktuntersuchung durchgeführt. Im dazugehörigen Bericht werden verschiedene Produkte und Dienste, die sich im Umgang mit den Hauptlandessprachen der Schweiz eignen, hinsichtlich betrieblicher, funktionaler und preislicher Aspekte gegenübergestellt. Des Weiteren wird aufgezeigt, wo aktuell die Stärken und Schwächen entsprechender Lösungen liegen – und zwar hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten in der Justiz.

Resultate und weiteres Vorgehen
Der Bericht hält fest, dass bezüglich der HIS-Anforderungen (Mehrsprechererkennung) momentan keine passenden Lösungen zur Verfügung stehen. Die Praxisreife der automatischen Spracherkennung ist noch nicht erreicht. Deshalb wird vorerst von einem Testbetrieb für Speech-to-Text abgesehen. Zudem sind im HIS-Umfeld die Standard-Anwendungsfälle (direkte Transkription, Diktat) von eher geringem Interesse. Dieser Umstand verstärkt den Entscheid, bis auf Weiteres keine praktischen Erfahrungen mit dieser Technologie zu sammeln.

Die Entwicklungsaktivtäten rund um Speech-to-Text werden jedoch laufend weiterverfolgt. Denn in absehbarerer Zeit werden die Anforderungen von HIS durch entsprechende Software-Lösungen erfüllt werden können.

Zusatzinfos
15.12.2021, Newsletter «HIS nimmt Speech-to-Text unter die Lupe…»
22.07.2021, Newsletter «Speech-to-Text…»

Kontakt
Haben Sie Fragen zu Speech-to-Text? Ralph Wildhaber steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Ralph Wildhaber
Ralph Wildhaber
Geschäftsführer Softfakt GmbH und mandatierter Projektleiter

Digitalstrategie Justizvollzug 2030

Mit der vorliegenden Digitalstrategie Justizvollzug (JV) 2030 kombinieren die Amtsleitenden des Justizvollzugs die Vorteile der kantonalen Umsetzungs- und Innovationskraft mit den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Harmonisierung und Weiterentwicklung im Bereich der digitalen Transformation. Die Digitalstrategie JV 2030 ist von der KKLJV gemeinsam mit den 26 Kantonen, HIS und SKJV erarbeitet worden. Sie bildet die Grundlage für die Umsetzung der digitalen Transformation im Schweizer Justizvollzug.

Mit den künftigen Services Informationssystem Justizvollzug (IS-JV), eJustizvollzugsakte (eJVAkte) und dem Projekt Justitia 4.0 zum elektronischen Rechtsverkehr, trägt HIS in den zwei definierten Handlungsfeldern «Papierloses Büro/medienbruchfreie Prozesse» sowie «Harmonisierung Systeme und Daten» massgeblich zum Gelingen der digitalen Transformation im Schweizer Justizvollzug bei.

Ergebnisse PoC Justiz GLAUX GROUP

Die GLAUX GROUP hat 2023 basierend auf ihrer Software evidence ein Proof of Concept (PoC) für die Justiz durchgeführt. Die Ergebnisse des PoC Justiz mit den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, St. Gallen und Solothurn liegen vor und können hier nachgelesen werden.

HIS als Kompetenzzentrum für die digitale Transformation in der Strafjustiz stellt sie allen interessierten Beteiligten der Strafjustizkette zur Verfügung.