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Die eStrafanzeige öffentlicher Verkehr ist in Betrieb!

Die eStrafanzeige öffentlicher Verkehr ist in Betrieb!

Standards

Seit dem 25. April 2024 werden die Strafanzeigen der Transports publics fribourgeois (TPF) an die Staatsanwaltschaft Freiburg elektronisch übermittelt. Der Prozess läuft wie geplant ab: medienbruchfrei, papierlos und ohne manuelle Mehrfacherfassung.

Der Test
Am 3. April 2024 wurde der ganze Prozess in drei verschiedenen Umgebungen geprüft und evaluiert:

  1. TPF erzeugte in ihren Fachanwendung eine Anzeige für Fahren ohne gültigen Fahrausweis;
  2. Die Mitarbeiterin der TPF loggte sich mit dem Organisationsprofil auf die Plattform «Justitia.Swiss» ein und adressierte die Strafanzeige RogF (Reise ohne gültigen Fahrausweis) an die Staatsanwaltschaft Freiburg;
  3. Die Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Freiburg sah einen zu importierenden Fall in ihrer Fachanwendung, verglich die Daten mit den vorhandenen in der Datenbank ihrer Behörde und erzeugte daraus gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11) einen Strafbefehl.

Der Test dauerte einen ganzen Tag, der Geschäftsfall hingegen konnte in weniger als einer halben Stunde abgeschlossen werden.

Die Vorarbeiten
Das Sicap-Team hat unter der Führung von Albano Bernasconi (HIS) und Martin Page (PTI) die eStrafanzeige RogF gemäss den neu gestalteten Standards gestaltet, strukturiert und entwickelt. Im Anschluss wurde dieser den involvierten Fachanwendungen zur Implementierung übergeben. Nach mehreren Einlese-Tests zwischen den Fachanwendungen und der Validierung der XML-Dateien via HIS-Tool SanityCheck-Service wurde der Testtermin festgelegt.

Ab September 2024 parat
Dank der unkomplizierten Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Freiburg, TPF und den Softwareherstellern Bill GmbH sowie Delta Logic AG, konnte Sicap diese Schnittstelle in kurzer Zeit implementieren und daraus einen neuen Standard schaffen. Dieser wird ab September 2024 den rund 400 Akteuren zur Verfügung stehen.

Die eStrafanzeige öffentlicher Verkehr ist in Betrieb!

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Seit dem 25. April 2024 werden die Strafanzeigen der Transports publics fribourgeois (TPF) an die Staatsanwaltschaft Freiburg elektronisch übermittelt. Der Prozess läuft wie geplant ab: medienbruchfrei, papierlos und ohne manuelle Mehrfacherfassung.

Der Test
Am 3. April 2024 wurde der ganze Prozess in drei verschiedenen Umgebungen geprüft und evaluiert:

  1. TPF erzeugte in ihren Fachanwendung eine Anzeige für Fahren ohne gültigen Fahrausweis;
  2. Die Mitarbeiterin der TPF loggte sich mit dem Organisationsprofil auf die Plattform «Justitia.Swiss» ein und adressierte die Strafanzeige RogF (Reise ohne gültigen Fahrausweis) an die Staatsanwaltschaft Freiburg;
  3. Die Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Freiburg sah einen zu importierenden Fall in ihrer Fachanwendung, verglich die Daten mit den vorhandenen in der Datenbank ihrer Behörde und erzeugte daraus gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11) einen Strafbefehl.

Der Test dauerte einen ganzen Tag, der Geschäftsfall hingegen konnte in weniger als einer halben Stunde abgeschlossen werden.

Die Vorarbeiten
Das Sicap-Team hat unter der Führung von Albano Bernasconi (HIS) und Martin Page (PTI) die eStrafanzeige RogF gemäss den neu gestalteten Standards gestaltet, strukturiert und entwickelt. Im Anschluss wurde dieser den involvierten Fachanwendungen zur Implementierung übergeben. Nach mehreren Einlese-Tests zwischen den Fachanwendungen und der Validierung der XML-Dateien via HIS-Tool SanityCheck-Service wurde der Testtermin festgelegt.

Ab September 2024 parat
Dank der unkomplizierten Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Freiburg, TPF und den Softwareherstellern Bill GmbH sowie Delta Logic AG, konnte Sicap diese Schnittstelle in kurzer Zeit implementieren und daraus einen neuen Standard schaffen. Dieser wird ab September 2024 den rund 400 Akteuren zur Verfügung stehen.

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