Die Arbeiten rund um die Weiterentwicklung des eCH-0051-Standards gehen stetig weiter. Gleichzeitig wurde in der ersten Jahreshälfte die Klärung von Grundsatzfragen zum Aufbau des Standards eingeleitet (Major Release v3.0).
Stetige Erweiterung des Einsatzbereichs
Der Standard eCH-0051 wird bereits seit vielen Jahren für den Datenaustausch im Polizeibereich verwendet. Mit den Arbeiten im Umfeld des Projekts «Vorgangsbearbeitung» wurde der Standard ab 2017 sukzessive für den Einsatz in der gesamten Strafjustizkette ausgebaut. 2018/2019 wurde mit dem Tatbox-Modell der Austausch zwischen der Polizei und der Justiz geregelt. Nach intensiven Vorarbeiten der eCH-Fachgruppe und des Projekts NewVOSTRA wurden nun Anfang Juni dieses Jahres mit dem neusten Release v2.9 vor allem die nötigen Erweiterungen eingeführt, damit auch der Bedarf des zukünftigen Strafregisters abgedeckt ist.
Parallel zur Erweiterung des Standards laufen auf der Justizseite verschiedene Klärungsarbeiten. Sie sollen Fragen zur Umsetzung beantworten, welche im Bereich der Polizei bereits teilweise gelöst sind. Es geht dabei um die Verwaltung von Sedex-Adressen und -Meldungstypen sowie um Referenzdaten, beispielsweise solche zur Beschreibung von Verfahrensentscheiden oder Verhaltensnormen. Gleichzeitig findet der Standard immer weitere Verbreitung. Mit der Übermittlung von Daten zwischen Polizei und Strassenverkehrsämtern oder der Einreichung von Schwarzfahrer-Strafanzeigen aus dem öffentlichen Verkehr, reifen wieder neue Use Cases in neuen Anwendungen in Richtung eines produktiven Einsatzes.
Potenzial beim SanityCheck-Service
Seit gut einem Jahr steht der SanityCheck-Service als Instrument zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Er wurde bereits in verschiedenen Projekten eingesetzt und wird laufend für die neuen Verwendungsformen des Standards aktualisiert. Das Potenzial des SanityCheck-Service ist noch nicht ausgeschöpft. Ziel ist es, dass dieser neue Dienst bei allen Arbeiten, welche den eCH-0051-Standard implementieren, eingesetzt wird, um die Konformität mit dem Standard nachzuweisen. Zur Förderung der Verbreitung und Verwendung wurde deshalb ein Erklärvideo zum Standard und zum SanityCheck-Service erstellt:
Aufbruch zu neuen Ufern?
Beim Ausbau des Standards eCH-0051 mussten neue Anforderungen jeweils innerhalb des bestehenden Datenschemas umgesetzt werden, damit die Kompatibilität mit früheren Versionen gewährleistet ist. So entstanden zwangsläufig uneinheitliche Strukturen und gewisse Redundanzen. Aus diesem Grund wurde eine Studie im Hinblick auf einen neuen Major Release (v3.0) angestossen. Bei Major Releases wird das Datenschema von Grund auf neu durchdacht, weshalb dieses nicht mehr zu früheren Versionen passt (keine Rückwärts-Kompatibilität). Aufgrund dieser Studie werden die Steuerungsgremien dann Ende dieses Jahres entscheiden, ob ein solcher Major Release in Angriff genommen wird oder (noch) nicht.
Für eine so umfassende Änderung braucht es danach mindestens zwei Jahre bis zur Einführung. Während dieser Zeit würden, wenn nötig, weiterhin kleinere Änderungen in den aktuell gültigen Standard (v2.x) eingepflegt. Auch nach Einführung des neuen Major Release (v3.0) könnten die Vorgängerversionen des Standards weiterverwendet werden, solange sie die Anforderungen der jeweils beteiligten Anwendungen und Schnittstellen abdecken.
Albano Bernasconi, albano.bernasconi@kkjpd.ch