Vision der elektronischen Aktenführung (eJustizakte) und des elektronischen Rechtsverkehrs
Die papierlose Justizakte wird in allen Verfahrensabschnitten des Zivil,- Straf- und Verwaltungsrechts (resp. Verwaltungsgerichtsverfahren) durch alle Beteiligten verwendet und medienbruchfrei ausgetauscht.
Es geht darum
- den elektronischen Rechtsverkehr inkl. Akteneinsicht flächendeckend über alle föderalen Stufen und Instanzen einzuführen, sowie
- die Geschäfte der Justizbehörden, ab Beginn des Verfahrens bis zum Archivieren der Akten, elektronisch zu führen
- und dadurch die elektronische Justizakte generell als massgebende und rechtsgültige Akte zu etablieren.