Die Fachgruppe Recht im Justizvollzug (FG Recht JUV) ist ein beständiges Beratungsgremium mit einer fachlichen Co-Leitung für rechtliche Fragen und für die Rechtssetzung zur Digitalisierung im Justizvollzug. Sie bearbeitet relevante Themen mit dem Ziel, den Kantonen Vorschläge zur Ausgestaltung und Erweiterung der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten. Die FG Recht JUV ist als permanentes Instrument in der «Digitalstrategie 2030 Justizvollzug»* verankert, um aktuelle und kommende rechtliche Herausforderungen zu bewältigen und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Die dringlichsten Themen der FG Recht JUV sind die Ermöglichung einer interkantonalen Personensuche und die Anwendung des Bundesgesetzes über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Bezug auf die digitale Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr im Justizvollzug.
Interkantonale Personensuche
Der Service Informationssystem Justizvollzug (IS-JV) plant eine Funktion zur Personensuche. Der Umgang mit besonders schützenswerten Daten – d.h. die kantonsübergreifende Sammlung der Daten, deren Speicherung und Austausch – sowie den entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind von grosser Relevanz. Die FG Recht JUV setzt sich damit auseinander und sorgt dafür, dass entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die interkantonale Suchfunktion für berechtigte Behörden künftig zu ermöglichen.
Digitale Aktenführung und elektronischer Rechtsverkehr
Die FG Recht JUV befasst sich auch damit, was die Anwendung des Bundesgesetzes über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) für den Justizvollzug bedeutet. Sie setzt sich damit auseinander, wie die BEKJ-Gesetzgebung hin zur ausschliesslichen digitalen Aktenführung und des elektronischen Rechtsverkehr inkl. elektronischer Akteneinsicht rechtlich in Administrativverfahren umgesetzt werden soll.
* durch KKJPD beauftragt und derzeit in Arbeit resp. Vernehmlassung