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Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug

Die Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug (AG Recht JUV) befasst sich mit rechtlichen Fragen und mit der Rechtssetzung zur Digitalisierung im Justizvollzug. Sie sorgt dafür, dass für die HIS-Services im Bereich des Justizvollzugs die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Dies betrifft in erster Linie die Ermöglichung der interkantonalen Personensuche des Services «Informationssystem Justizvollzug (IS-JV)» sowie die Anwendung des Bundesgesetzes über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Bezug auf die digitale Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr im Justizvollzug. Zukünftige Aufgaben, die sich aus der «Digitalstrategie Justizvollzug 2030» ergeben, können zu einem späteren Zeitpunkt übernommen werden.

Detaillierte Infos

Die Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug (AG Recht JUV) ist ein ständiges Beratungsgremium für rechtliche Fragen und für die Rechtssetzung zur Digitalisierung im Justizvollzug. Sie bearbeitet relevante Themen mit dem Ziel, den Kantonen Vorschläge zur Ausgestaltung und Erweiterung der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten. Die AG Recht JUV ist als Instrument in der «Digitalstrategie 2030 Justizvollzug»* verankert, um aktuelle und kommende rechtliche Herausforderungen zu bewältigen und entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die dringlichsten Themen der AG Recht JUV (Stand 2023) sind die Ermöglichung einer interkantonalen Personensuche und die Anwendung des Bundesgesetzes über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in Bezug auf die digitale Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr im Justizvollzug.

Interkantonale Personensuche

Der Service Informationssystem Justizvollzug (IS-JV) plant eine Funktion zur Personensuche. Der Umgang mit besonders schützenswerten Daten – d.h. die kantonsübergreifende Sammlung der Daten, deren Speicherung und Austausch – sowie den entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind von grosser Relevanz. Die AG Recht JUV setzt sich damit auseinander und sorgt dafür, dass entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die interkantonale Suchfunktion für berechtigte Behörden künftig zu ermöglichen.

Digitale Aktenführung und elektronischer Rechtsverkehr

Die AG Recht JUV befasst sich auch damit, was die Anwendung des Bundesgesetzes über die Kommunikationsplattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) für den Justizvollzug bedeutet. Sie setzt sich damit auseinander, wie die BEKJ-Gesetzgebung hin zur ausschliesslichen digitalen Aktenführung und des elektronischen Rechtsverkehr inkl. elektronischer Akteneinsicht rechtlich in Administrativverfahren umgesetzt werden soll.

* durch KKJPD beauftragt und derzeit in Arbeit resp. Vernehmlassung

Planung und Meilensteine

Erfolgte sowie geplante Meilensteine und Hauptaktivitäten

2022

  • AG Recht im JUV wird als Instrument der «Digitalstrategie 2030 Justizvollzug» verankert
  • Gründung der AG Recht im JUV als ständiges Beratungsgremium

2023

  • Konzeption und Definition der kantonalen Erlasse für die Personensuche

2024

  • Parlamentarische Beratung der kantonale Erlasse für die Personensuche

2025

  • Inkraftsetzung BEKJ, Beginn Übergangsphase

2027

  • BEKJ-Obligatorium
  • Inkraftsetzung kantonale Erlasse

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug? Jens Piesbergen steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Jens Piesbergen
Jens Piesbergen
Programm-Manager HIS