Zum Inhalt springen

News

St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung und Automatisierung von Meldeflüssen im Fachbereich Justiz und Polizei

St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung und Automatisierung von Meldeflüssen im Fachbereich Justiz und Polizei

Standards

Die Kantonale Verwaltung St.Gallen arbeitet in Absprache mit dem HIS-Programm an der weiteren Standardisierung und Automatisierung des strukturierten Austausches von Falldaten zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft. In naher Zukunft sollen weitere Amtsstellen an diesem Daten- und Dokumentenaustausch teilnehmen. Die aktuellen Arbeiten basieren auf der Erkenntnis, dass der Standard eCH-0051 für den Einsatz in bestimmten Meldeflüssen weiter spezifiziert werden muss und werden über den Weg der Standardisierung auch den anderen Organisationen in der Strafjustizkette zugutekommen.

Der Datenaustausch basiert auch in St.Gallen auf dem Standard eCH-0051. Dieser war ursprünglich für den polizeilichen Datenaustausch vorgesehen, wurde aber in den letzten Jahren um viele Informationsobjekte der Strafjustizkette erweitert. Er wird sowohl für die Prozesssteuerung wie auch für die Gliederung der übermittelten Inhalte genutzt. Von den ad-hoc-Erweiterungsmöglichkeiten, welche der Standard in seiner heutigen Form bietet, wird dabei rege Gebrauch gemacht. Während der Konzeption erkannte das Projektteam, dass es viel Interpretationsspielraum im aktuellen sehr offenen Standard gibt. Mit ersten Ansätzen einer «Best Practice» aus dem HIS/PTI-Projekt Vorgangsbearbeitung (neu Sicap) lagen aber dazu nur wenige weitergehende Definitionen vor, auf die zurückgegriffen werden konnte. Für sehr viele Felder musste das Projektteam die Ausprägungen präzisieren und für die Nutzung in beiden Systemen abgleichen, zum Beispiel die Länge der Datensätze in den einzelnen Feldern. 

Über die Erarbeitung des Datenaustauschs wurde gleichzeitig die Anwendung des Standards in mehreren konkreten Fällen immer weiterentwickelt und wenn nötig durch zusätzliche Informationsobjekte und Attribute ergänzt. Diese bilateralen Absprachen und Workshops waren sehr zeitintensiv und erforderten sehr viel Fachwissen. Die heute vorliegende Weiterentwicklung der «Best Practice» definiert die Ausprägungen der Daten weitgehend aus einer fachlichen Sicht Polizei/Staatsanwaltschaft. Damit können sie nicht nur übermittelt und in den Anwendungen auf beiden Seiten strukturiert importiert werden, sondern es ist auch sichergestellt, dass sie fachlich gleich interpretiert und verstanden werden. 

Die Systemlandschaften in den einzelnen Kantonen und beim Bund sind sehr vielfältig und damit sehr heterogen. Der Aufwand für weitere Konstellationen von Softwarelösungen soll aber so gering wie möglich bleiben, weshalb die Interpretation des Standards eCH-0051 schweizweit vereinheitlicht werden muss. HIS und PTI möchten deshalb die Arbeiten im Kanton St.Gallen als erstes Beispiel eines neuen Standardisierungs-Paradigmas allgemeingültig erklären und zu einem Anhang des Standards eCH-0051 machen, so dass zukünftige Projekte wesentlich weniger Aufwand in den fachlichen Abgleich stecken müssen. Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, sollen die neu spezifizierten Meldeflüsse verbindlich und mit dem SanityCheck-Service prüfbar werden.

 

Autoren:
Lars Henning, Kantonspolizei St.Gallen
Werner Weiler, Staatsanwaltschaft St. Gallen

St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung und Automatisierung von Meldeflüssen im Fachbereich Justiz und Polizei

St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung und Automatisierung von Meldeflüssen im Fachbereich Justiz und Polizei

Standards

Die Kantonale Verwaltung St.Gallen arbeitet in Absprache mit dem HIS-Programm an der weiteren Standardisierung und Automatisierung des strukturierten Austausches von Falldaten zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft. In naher Zukunft sollen weitere Amtsstellen an diesem Daten- und Dokumentenaustausch teilnehmen. Die aktuellen Arbeiten basieren auf der Erkenntnis, dass der Standard eCH-0051 für den Einsatz in bestimmten Meldeflüssen weiter spezifiziert werden muss und werden über den Weg der Standardisierung auch den anderen Organisationen in der Strafjustizkette zugutekommen.

Der Datenaustausch basiert auch in St.Gallen auf dem Standard eCH-0051. Dieser war ursprünglich für den polizeilichen Datenaustausch vorgesehen, wurde aber in den letzten Jahren um viele Informationsobjekte der Strafjustizkette erweitert. Er wird sowohl für die Prozesssteuerung wie auch für die Gliederung der übermittelten Inhalte genutzt. Von den ad-hoc-Erweiterungsmöglichkeiten, welche der Standard in seiner heutigen Form bietet, wird dabei rege Gebrauch gemacht. Während der Konzeption erkannte das Projektteam, dass es viel Interpretationsspielraum im aktuellen sehr offenen Standard gibt. Mit ersten Ansätzen einer «Best Practice» aus dem HIS/PTI-Projekt Vorgangsbearbeitung (neu Sicap) lagen aber dazu nur wenige weitergehende Definitionen vor, auf die zurückgegriffen werden konnte. Für sehr viele Felder musste das Projektteam die Ausprägungen präzisieren und für die Nutzung in beiden Systemen abgleichen, zum Beispiel die Länge der Datensätze in den einzelnen Feldern. 

Über die Erarbeitung des Datenaustauschs wurde gleichzeitig die Anwendung des Standards in mehreren konkreten Fällen immer weiterentwickelt und wenn nötig durch zusätzliche Informationsobjekte und Attribute ergänzt. Diese bilateralen Absprachen und Workshops waren sehr zeitintensiv und erforderten sehr viel Fachwissen. Die heute vorliegende Weiterentwicklung der «Best Practice» definiert die Ausprägungen der Daten weitgehend aus einer fachlichen Sicht Polizei/Staatsanwaltschaft. Damit können sie nicht nur übermittelt und in den Anwendungen auf beiden Seiten strukturiert importiert werden, sondern es ist auch sichergestellt, dass sie fachlich gleich interpretiert und verstanden werden. 

Die Systemlandschaften in den einzelnen Kantonen und beim Bund sind sehr vielfältig und damit sehr heterogen. Der Aufwand für weitere Konstellationen von Softwarelösungen soll aber so gering wie möglich bleiben, weshalb die Interpretation des Standards eCH-0051 schweizweit vereinheitlicht werden muss. HIS und PTI möchten deshalb die Arbeiten im Kanton St.Gallen als erstes Beispiel eines neuen Standardisierungs-Paradigmas allgemeingültig erklären und zu einem Anhang des Standards eCH-0051 machen, so dass zukünftige Projekte wesentlich weniger Aufwand in den fachlichen Abgleich stecken müssen. Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, sollen die neu spezifizierten Meldeflüsse verbindlich und mit dem SanityCheck-Service prüfbar werden.

 

Autoren:
Lars Henning, Kantonspolizei St.Gallen
Werner Weiler, Staatsanwaltschaft St. Gallen

Newsletter

Bleiben Sie über HIS informiert

jetzt abonnieren