Die Sicap-Arbeitsgruppe Polizei – Staatsanwaltschaft hat die Arbeit aufgenommen. Die erste Sitzung Ende Januar wurde zweisprachig geführt und verlief sehr konstruktiv und produktiv. Bis Ende Jahr soll der Fachkatalog erarbeitet sein.
Die Arbeitsgruppe Polizei – Staatsanwaltschaft setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Polizei und der Staatsanwaltschaft aus den Kantonen Luzern, Waadt, Zürich und Bern. Weitere Kantone sind zur Mitarbeit eingeladen. Alle interessierten Stellen können sich über die Konsultationsmechanismen von Sicap/eCH zu den Ergebnissen äussern.
Unterschiedliche Umsetzungsstände
In der ersten Sitzung wurden die unterschiedlichen Umsetzungsstände eines strukturierten und medienbruchfreien Datenaustauschs zwischen den beiden Bereichen in diesen Kantonen analysiert. Die Komplexität des Projekts ergibt sich aus den verschiedenen Anwendungen, um die es geht, und aus dem sehr unterschiedlichen Stand in den Kantonen. Nicht bezahlte Ordnungsbussen werden aktuell bereits in vielen Kantonen elektronisch übertragen. Für die weiteren Anwendungsfälle ist in den Kantonen Waadt und Luzern derzeit keine Lösung in Betrieb. In den Kantonen St. Gallen, Zürich und Bern ist der elektronische Datenaustausch teilweise umgesetzt, aber auch hier gibt es noch Entwicklungspotenzial.
Nach der Grundlagenarbeit die produktive Anwendung
Die Arbeitsgruppe wird sich jetzt alle sechs Wochen treffen. Bei der Basisarbeit geht es unter anderem um die Abgrenzung und die Priorisierung der Anwendungsfälle für den Datenaustausch und um die Definition der Nachrichtentypen und ihrer Inhalte. Dabei bedient man sich des bei Sicap entwickelten Vorgehensmodells und wendet das Konzept der Nutzung des eCH-0051-Basiskatalogs mit den spezifischen Fachkatalogen an. Im anschliessenden Pilotprojekt soll dann mindestens einer dieser Anwendungsfälle gemäss Standard produktiv werden.
Pilotprojekt im Frühjahr 2026
Zu den Herausforderungen in diesem Projekt gehört insbesondere die unterschiedliche Sicht der beiden Organe auf die gleichen Fälle: Die Polizei hat primär eine Ereignissicht, die Staatsanwaltschaft dagegen eine Personensicht. Damit viele Informationen strukturiert zwischen den beiden Organen fliessen können, braucht es einen klar definierten Standard und genau designte Formate. Bis Ende Jahr soll der Fachkatalog definiert und bis im Frühling 2026 publiziert sein, so dass mit dem Pilotprojekt begonnen werden kann. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Standard erstmals im Kanton Zürich zum Einsatz kommen könnte.