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Harmonisierung Informatik Strafjustiz im Kanton Graubünden

Harmonisierung Informatik Strafjustiz im Kanton Graubünden

Allgemein

Aufgrund einer Empfehlung der Finanzkontrolle Graubünden zur Einführung durchgehender, medienbruchfreier und nachvollziehbarer Prozesse in der Polizei und Strafjustiz erfolgte im August 2015 eine erste Aufnahme der Datenströme im Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden. Dabei kristallisierte sich aufgrund der Mengengerüste heraus, dass sich der Fokus vor allem auf die beiden Schnittstellen Kantonspolizei – Staatsanwaltschaft sowie Staatsanwaltschaft – Amt für Justizvollzug konzentriert.

In der Folge wurde im Jahr 2017 durch den dazumaligen Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb das Projekt HIS GR gestartet, welches eine Studie zur Situationsanalyse der Prozesse und Systeme im Kanton Graubünden sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen zum Inhalt hatte. Im Projektausschuss nahm der Departementsvorsteher persönlich zusammen mit den Leitern der betroffenen Dienststellen Einsitz. Die vom Projektausschuss eingesetzte Projektleitung führte in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik in einem ersten Schritt eine Bestandesaufnahme durch, indem mit allen Beteiligten Interviews durchgeführt, die entsprechenden Prozessabläufe erstellt, die Schnittstellen ermittelt und die laufenden Projekte der Dienststellen in einer Übersicht dokumentiert wurden.

Folgend die derzeit immer noch aktuelle Systemlandschaft im Kanton Graubünden:

In einem weiteren Schritt wurde die Konzeptarbeit beauftragt, in welcher unter anderem die folgende Vision gemeinsam festgelegt wurde:

«Der Datenaustausch zwischen den Dienststellen der Strafjustiz Graubünden erfolgt medienbruchfrei, sicher, nachvollziehbar und nach Standards.»

 

In der Projektarbeit mussten auch Betroffene gewonnen werden, da diese bereits seit vielen Jahren nach den gleichen Prozessen und den damit verbundenen und lieb gewonnenen Gewohnheiten arbeiteten. Als wesentlicher Schritt gelang es, alle für das gemeinsame Vorhaben zu gewinnen und die weiteren Arbeiten anzugehen. Unter anderem wurden auch Sofortmassnahmen getroffen, damit bis zum Vorliegen definitiver Systementscheide keine vertraglichen Bindungen entstehen, welche das Projekt beeinträchtigen könnten. Aufgrund der oben beschriebenen vielfältigen Systemlandschaft im Kanton Graubünden wurden acht verschiedene mögliche Varianten für Systemvereinheitlichungen evaluiert. Aufgrund derer, sowie aufgrund der Richtofferten der verschiedenen Anbieter, kam man zum Schluss, dass alle Systeme die gestellten Anforderungen grundsätzlich erfüllen und dass die Systementscheide entgegen einer früheren Annahme finanziell über einen Zeitraum von 10 Jahren vergleichbar sind. Deshalb, und weil mit dem eCH-Standard zukünftig auch der Datenaustausch zwischen den Systemen der Polizei und Justiz (JusPol) harmonisiert wird, stand eine Systemvereinheitlichung nicht mehr im Vordergrund. Nach Analyse aller Varianten kam man zum Ergebnis, dass einzig im Amt für Justizvollzug (insbesondere im Bereich Vollzugs- und Bewährungsdienst) die Systemwahl überprüft und allenfalls neu getroffen werden könnte. Dieser Entscheid ist derzeit noch offen und soll im 2020 gefällt werden. Dies im Kontext der bestehenden Systeme wie Axioma und GINA, aber auch der laufenden Erneuerungen bestehender Systeme wie JURIS und TRIBUNA.

Harmonisierung Informatik Strafjustiz im Kanton Graubünden

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Aufgrund einer Empfehlung der Finanzkontrolle Graubünden zur Einführung durchgehender, medienbruchfreier und nachvollziehbarer Prozesse in der Polizei und Strafjustiz erfolgte im August 2015 eine erste Aufnahme der Datenströme im Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden. Dabei kristallisierte sich aufgrund der Mengengerüste heraus, dass sich der Fokus vor allem auf die beiden Schnittstellen Kantonspolizei – Staatsanwaltschaft sowie Staatsanwaltschaft – Amt für Justizvollzug konzentriert.

In der Folge wurde im Jahr 2017 durch den dazumaligen Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb das Projekt HIS GR gestartet, welches eine Studie zur Situationsanalyse der Prozesse und Systeme im Kanton Graubünden sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen zum Inhalt hatte. Im Projektausschuss nahm der Departementsvorsteher persönlich zusammen mit den Leitern der betroffenen Dienststellen Einsitz. Die vom Projektausschuss eingesetzte Projektleitung führte in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Informatik in einem ersten Schritt eine Bestandesaufnahme durch, indem mit allen Beteiligten Interviews durchgeführt, die entsprechenden Prozessabläufe erstellt, die Schnittstellen ermittelt und die laufenden Projekte der Dienststellen in einer Übersicht dokumentiert wurden.

Folgend die derzeit immer noch aktuelle Systemlandschaft im Kanton Graubünden:

In einem weiteren Schritt wurde die Konzeptarbeit beauftragt, in welcher unter anderem die folgende Vision gemeinsam festgelegt wurde:

«Der Datenaustausch zwischen den Dienststellen der Strafjustiz Graubünden erfolgt medienbruchfrei, sicher, nachvollziehbar und nach Standards.»

 

In der Projektarbeit mussten auch Betroffene gewonnen werden, da diese bereits seit vielen Jahren nach den gleichen Prozessen und den damit verbundenen und lieb gewonnenen Gewohnheiten arbeiteten. Als wesentlicher Schritt gelang es, alle für das gemeinsame Vorhaben zu gewinnen und die weiteren Arbeiten anzugehen. Unter anderem wurden auch Sofortmassnahmen getroffen, damit bis zum Vorliegen definitiver Systementscheide keine vertraglichen Bindungen entstehen, welche das Projekt beeinträchtigen könnten. Aufgrund der oben beschriebenen vielfältigen Systemlandschaft im Kanton Graubünden wurden acht verschiedene mögliche Varianten für Systemvereinheitlichungen evaluiert. Aufgrund derer, sowie aufgrund der Richtofferten der verschiedenen Anbieter, kam man zum Schluss, dass alle Systeme die gestellten Anforderungen grundsätzlich erfüllen und dass die Systementscheide entgegen einer früheren Annahme finanziell über einen Zeitraum von 10 Jahren vergleichbar sind. Deshalb, und weil mit dem eCH-Standard zukünftig auch der Datenaustausch zwischen den Systemen der Polizei und Justiz (JusPol) harmonisiert wird, stand eine Systemvereinheitlichung nicht mehr im Vordergrund. Nach Analyse aller Varianten kam man zum Ergebnis, dass einzig im Amt für Justizvollzug (insbesondere im Bereich Vollzugs- und Bewährungsdienst) die Systemwahl überprüft und allenfalls neu getroffen werden könnte. Dieser Entscheid ist derzeit noch offen und soll im 2020 gefällt werden. Dies im Kontext der bestehenden Systeme wie Axioma und GINA, aber auch der laufenden Erneuerungen bestehender Systeme wie JURIS und TRIBUNA.

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