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Eine föderale Digitalstrategie für den Justizvollzug

Eine föderale Digitalstrategie für den Justizvollzug

Justizvollzug

Der Justizvollzug ist in der Schweiz in der kantonalen Verantwortung. Digitalisierung hingegen kennt keine Kantonsgrenzen. Mit einer Digitalstrategie Justizvollzug 2030 sollen daher die Vorteile der kantonalen Umsetzungs- und Innovationskraft mit den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Harmonisierung und Weiterentwicklung kombiniert werden.

Die Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) erarbeitet im Auftrag des Vorstands KKJPD diese Digitalstrategie, zusammen mit HIS, dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV), den verschiedenen Gremien des Justizvollzugs sowie diversen Fachpersonen aus den Kantonen. In einer ersten Phase wurden die digitalen Entwicklungen im Schweizer Justizvollzug erhoben, Bedarf und Handlungsfelder für eine koordinierte Weiterentwicklung aufgezeigt und erste Empfehlungen im Hinblick auf die Erstellung einer Digitalstrategie formuliert.

Auf dieser Grundlage entwickelten die Amtsleitenden ein gemeinsames Zielbild 2030 und einigten sich in der Plenarversammlung KKLJV auf erste strategische Stossrichtungen in sechs Handlungsfeldern. In den kommenden Monaten werden nun die notwendigen Massnahmen und Prioritäten definiert, um das Zielbild 2030 kontinuierlich und konsequent umsetzen zu können.

Digitalisierung – Automatisierung – Vernetzung

Das Zielbild 2030 formuliert die Ambition der 26 Kantone, in der föderalen Welt des Justizvollzugs gemeinsam die Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Mit geeigneten Massnahmen soll sichergestellt werden, dass auch bei zunehmender digitaler Vernetzung das Zusammenspiel nicht nur innerkantonal, sondern auch interkantonal optimal funktioniert. Dies in allen Handlungsfeldern der Digitalisierung: von Prozessen über Technologien in den Einrichtungen des Justizvollzugs, Mitarbeitenden, eingewiesenen Personen und Klient/innen bis hin zu Organisation und Rechtsfragen.

Handlungsfelder der Digitalisierung im Justizvollzug

Handlungsfelder der Digitalisierung im Justizvollzug

 

Verantwortlichkeiten für interkantonale Fragestellungen der Digitalisierung sollen klar zugewiesen werden. Die heute noch allgegenwärtigen Papierakten werden digitalisiert und für alle Beteiligten verfügbar gemacht. Einhergehend mit der Digitalisierung der Akten und der Automatisierung zugehöriger Prozesse werden gleichzeitig diverse Schritte zur Harmonisierung und zur Verbesserung der Datenqualität in den kantonalen Fachapplikationen eingeleitet. Zusätzlich zur Vernetzung und neuen digitalen Sicherheitsvorrichtungen in den Einrichtungen des Justizvollzugs werden auch verstärkt Themen wie Cybersicherheit und beispielsweise die Möglichkeiten der Cloudnutzung in die Betrachtungen miteinbezogen. Gleichzeitig zum Ausbau der Einrichtungen zum SmartPrison wird natürlich auch die Förderung der digitalen Fähigkeiten der Insassen als Mittel zur Wiedereingliederung berücksichtigt. All diese Entwicklungen bedingen nicht nur die Bereitschaft aller Mitarbeitenden und Führungskräfte zur Veränderung, sondern auch den Ausbau der erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zum erfolgreichen Vorantreiben der digitalen Transformation.

Digitalstrategie JV 2030: Etappenweise Umsetzung der Massnahmen bis 2030

Die Digitalstrategie JV 2030 soll weder die kantonalen Justizvollzugs-, Digital- oder IT-Strategien ersetzen noch konkurrieren. Vielmehr soll die Digitalstrategie die bereits laufenden Initiativen und die kantonalen Strategien gezielt um interkantonale und schweizweite Aspekte ergänzen und als Orientierungshilfe und Erwartungsniveau für die Umsetzungen der Massnahmen in den Kantonen dienen. Damit sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Zusammenarbeit der Kantone in der Entwicklung der digitalen Vernetzung und Transformation über die bestehenden Grenzen hinaus zu unterstützen.

Die Digitalstrategie Justizvollzug 2030 soll im ersten Halbjahr 2023 finalisiert und dem Vorstand KKJPD zur politischen Genehmigung vorgelegt werden.

Eine föderale Digitalstrategie für den Justizvollzug

Eine föderale Digitalstrategie für den Justizvollzug

Justizvollzug

Der Justizvollzug ist in der Schweiz in der kantonalen Verantwortung. Digitalisierung hingegen kennt keine Kantonsgrenzen. Mit einer Digitalstrategie Justizvollzug 2030 sollen daher die Vorteile der kantonalen Umsetzungs- und Innovationskraft mit den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Harmonisierung und Weiterentwicklung kombiniert werden.

Die Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) erarbeitet im Auftrag des Vorstands KKJPD diese Digitalstrategie, zusammen mit HIS, dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV), den verschiedenen Gremien des Justizvollzugs sowie diversen Fachpersonen aus den Kantonen. In einer ersten Phase wurden die digitalen Entwicklungen im Schweizer Justizvollzug erhoben, Bedarf und Handlungsfelder für eine koordinierte Weiterentwicklung aufgezeigt und erste Empfehlungen im Hinblick auf die Erstellung einer Digitalstrategie formuliert.

Auf dieser Grundlage entwickelten die Amtsleitenden ein gemeinsames Zielbild 2030 und einigten sich in der Plenarversammlung KKLJV auf erste strategische Stossrichtungen in sechs Handlungsfeldern. In den kommenden Monaten werden nun die notwendigen Massnahmen und Prioritäten definiert, um das Zielbild 2030 kontinuierlich und konsequent umsetzen zu können.

Digitalisierung – Automatisierung – Vernetzung

Das Zielbild 2030 formuliert die Ambition der 26 Kantone, in der föderalen Welt des Justizvollzugs gemeinsam die Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Mit geeigneten Massnahmen soll sichergestellt werden, dass auch bei zunehmender digitaler Vernetzung das Zusammenspiel nicht nur innerkantonal, sondern auch interkantonal optimal funktioniert. Dies in allen Handlungsfeldern der Digitalisierung: von Prozessen über Technologien in den Einrichtungen des Justizvollzugs, Mitarbeitenden, eingewiesenen Personen und Klient/innen bis hin zu Organisation und Rechtsfragen.

Handlungsfelder der Digitalisierung im Justizvollzug

Handlungsfelder der Digitalisierung im Justizvollzug

 

Verantwortlichkeiten für interkantonale Fragestellungen der Digitalisierung sollen klar zugewiesen werden. Die heute noch allgegenwärtigen Papierakten werden digitalisiert und für alle Beteiligten verfügbar gemacht. Einhergehend mit der Digitalisierung der Akten und der Automatisierung zugehöriger Prozesse werden gleichzeitig diverse Schritte zur Harmonisierung und zur Verbesserung der Datenqualität in den kantonalen Fachapplikationen eingeleitet. Zusätzlich zur Vernetzung und neuen digitalen Sicherheitsvorrichtungen in den Einrichtungen des Justizvollzugs werden auch verstärkt Themen wie Cybersicherheit und beispielsweise die Möglichkeiten der Cloudnutzung in die Betrachtungen miteinbezogen. Gleichzeitig zum Ausbau der Einrichtungen zum SmartPrison wird natürlich auch die Förderung der digitalen Fähigkeiten der Insassen als Mittel zur Wiedereingliederung berücksichtigt. All diese Entwicklungen bedingen nicht nur die Bereitschaft aller Mitarbeitenden und Führungskräfte zur Veränderung, sondern auch den Ausbau der erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zum erfolgreichen Vorantreiben der digitalen Transformation.

Digitalstrategie JV 2030: Etappenweise Umsetzung der Massnahmen bis 2030

Die Digitalstrategie JV 2030 soll weder die kantonalen Justizvollzugs-, Digital- oder IT-Strategien ersetzen noch konkurrieren. Vielmehr soll die Digitalstrategie die bereits laufenden Initiativen und die kantonalen Strategien gezielt um interkantonale und schweizweite Aspekte ergänzen und als Orientierungshilfe und Erwartungsniveau für die Umsetzungen der Massnahmen in den Kantonen dienen. Damit sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Zusammenarbeit der Kantone in der Entwicklung der digitalen Vernetzung und Transformation über die bestehenden Grenzen hinaus zu unterstützen.

Die Digitalstrategie Justizvollzug 2030 soll im ersten Halbjahr 2023 finalisiert und dem Vorstand KKJPD zur politischen Genehmigung vorgelegt werden.

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