Die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz SSK hat HIS beauftragt, im Rahmen einer interkantonalen, staatsanwaltschaftlichen Arbeitsgruppe einen Fachstandard für Rechtsbelehrungen, den Strafantrag und die Privatklage zu entwickeln. Inhaltlich hat die Entwicklung mindestens die Protokollierung von Einvernahme, Strafantrag und Privatklage zu umfassen. Durch die Vereinheitlichung werden Prozessrisiken in späteren Verfahrensschritten reduziert und rasche Anpassungen durch die Rechtsprechung durch geeignete Verbreitungsprozesse in den verschiedenen IT-Systemen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften ermöglicht.
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