Sowohl gesetzlich wie auch technisch sind heute die Voraussetzungen erfüllt, Videokonferenzen in der Strafverfolgung zu nutzen. Wegen veralteter Technologie musste der Kanton Thurgau den bestehenden Videoeinvernahmeraum in Frauenfeld erneuern. Dies bot die Gelegenheit, den Raum mit einer Technik auszurüsten, welche nun zusätzlich auch Videokonferenzen ermöglicht.
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