Nehmen wir an, Sie möchten ein neues Haus bauen. Dann hätten Sie wohl auch bereits eine Vorstellung vom Zweck dieses Hauses und von seinen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern. Würden Sie selbst dort wohnen? Oder andere Personen mit ganz anderen Ansprüchen? Sie hätten vermutlich auch bereits eine gewisse Idee von der Grösse dieses Hauses, von seinen Einrichtungen und von seiner Umgebung. Vielleicht wüssten Sie auch schon ganz genau, dass das Haus in Ihrer Lieblingsfarbe erstrahlen sollte.
Aber wie genau auch immer Ihr Konzept schon wäre, es blieben immer noch viele Details offen. Sie würden Ihre Pläne weiter vertiefen, würden sich hier und dort bei bereits bestehenden Objekten Inspiration holen, würden Fachzeitschriften lesen, sich beraten lassen. Früher oder später würden Sie auch auf Vorschriften für die verwendeten Materialien, für das korrekte Vorgehen oder für die Ergebnisse der Bautätigkeit stossen. Und sehr wahrscheinlich würden Sie irgendwann auch auf Ungereimtheiten stossen, welche sich dadurch ergeben haben, dass Regeln geschaffen wurden ohne gewisse bestehende Regeln zu überdenken und anzupassen.
Wenn das Gesamtbild langsam in Schieflage gerät…
Dieses Phänomen trifft man bei Regelwerken oft. Was für sich genommen vielleicht noch sinnvoll erscheint, passt nicht (mehr) ins Gesamtbild. Auch beim Standard eCH-0051 «für den Austausch von Daten im polizeilichen Anwendungsbereich» kann man diesen Effekt nach vielen Versionen mit kleinen Ergänzungen, sog. Minor Releases beobachten. Dass bei diesen kleineren Anpassungen keine bestehenden Regeln geändert oder gelöscht werden, ist durchaus gewollt. So wird sichergestellt, dass Anwendungen, welche für eine bestimmte Version ausgelegt sind, auch die vorangehenden Versionen noch verstehen und verarbeiten können. Mit den Jahren ergeben sich aber bei diesem Vorgehen immer grössere Fragezeichen, wie wenn im Falle des Hausbaus beispielsweise die vorgeschriebene Einbauhöhe der Lichtschalter in Küchen deutlich von jener in Badezimmern abweichen würde oder wenn die Maximalhöhe der Garage von der Anzahl Fenster im Gebäude abhängig wäre.
Anfang dieses Jahres hielten die Experten für den Standard eCH-0051 in einer Studie verschiedene Punkte fest, welche optimiert werden sollten. Es gibt in verschiedenen Fällen redundante Datenfelder für die gleiche Information. Gewisse Felder werden möglicherweise nie gebraucht. Datums- und Zeitangaben werden nicht immer gleich gehandhabt. Für Hinweise und Bemerkungen gibt es in den verschiedenen Objekten unterschiedliche Gefässe. Waffen werden heute als Sache behandelt, haben aber viele spezielle Eigenschaften, was für eine eigene Kategorie sprechen würde. Weiter stellte man fest, dass der Standard im Umfeld von Polizei und Justiz immer breitere Verwendung findet und deshalb inzwischen zahlreiche Umsetzungsmuster geschaffen wurden. Diese Umsetzungsmuster sind zwar mehr oder weniger dokumentiert, aber bisher nicht im Standard selbst abgebildet.
…sollte man irgendwann den Mut für eine grössere Veränderung aufbringen.
Die benötigten Optimierungen können nur mit einem Major Release erreicht werden, also mit einem Umbau des Regelwerkes, welcher auch Bestehendes in Frage stellen soll. Nach einem solchen Umbau können zwar bereits bestehende Schnittstellen weiterhin ihre frühere Version des Standards verwenden. Sobald sie aber neue Funktionen nützen oder von Vereinfachungen profitieren möchten, ist mit einer grösseren Renovation zu rechnen. Eine Kosten-/Nutzenanalyse in der Studie zeigt jedoch auch auf, dass mit einem sanierten Standard auch bei zukünftigen Änderungen zunehmende Mehrkosten vermieden werden können.
Aufgrund dieser ersten Überlegungen empfiehlt der Projektausschuss den HIS- und PTI-Gremien, in einem nächsten Schritt die Anforderungen der verschiedenen Organisationen, welche den Standard verwenden, noch etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. So soll einer neuen, flexibleren und übersichtlicheren Ausgestaltung des Standards eCH-0051 der Weg geebnet werden. Gemäss aktueller Planung, und die Freigabe der weiteren Projektphasen vorausgesetzt, sollte diese in ein bis zwei Jahren das Licht der Welt erblicken. Ende 2022 / Anfang 2023 könnten damit erste «Häuser» nach den neuen Vorschriften umgebaut oder neu erstellt werden.