Im Auftrag der SSK-CMP hat eine Arbeitsgruppe einen Fachstandard für Verfahrenshandlungen und Rechtsbelehrungen an der Nahtstelle Polizei-Staatsanwaltschaft erarbeitet. Diese Richtlinien sollen die interkantonale Zusammenarbeit und die einheitliche Anwendung der Strafprozessordnung durch die kantonalen Polizeikorps und Staatsanwaltschaften ermöglichen. In den kommenden Wochen wird der Fachstandard evaluiert und anschliessend bei den Behörden und Kantonen eingeführt.
2023 stellte der Vorstand SSK-CMP fest, dass formale Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) durch die kantonalen Staatsanwaltschaften unterschiedlich vollzogen werden. Gleichzeitig wurde erkannt, dass einheitliche staatsanwaltschaftliche Vorgaben eine Notwendigkeit darstellen, damit die Polizei in der digitalen Anwendung der StPO kantonsübergreifend zusammenarbeiten kann.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Digitalisierungs- und Harmonisierungsbemühungen hat der Vorstand SSK-CMP HIS beauftragt, einen Fachstandard zu den Rechtsbelehrungen zu erarbeiten. Ziel ist es, klare Vorgaben für die Protokollierung von Einvernahmen, Strafanträgen und Privatklagen festzulegen. Dabei sollen die Formulierungen der Belehrungen eindeutig und ohne Auswahlmöglichkeiten sein – sowohl für die Polizei als auch für die Staatsanwaltschaften.
Arbeitsstand und weiteres Vorgehen
HIS hat Ende 2023 die Arbeitsgruppe «AG NPS Rechtsbelehrungen» (Nahtstelle Polizei-Staatsanwaltschaften) ins Leben gerufen und alle Staatsanwaltschaften gebeten, Vertreter ins Kernteam oder in eine Reviewgruppe zu entsenden. Nach einer konstruktiven und intensiven Arbeitsphase im Frühjahr/Sommer 2024 wurden im Rahmen einer Review-Veranstaltung die Arbeitsergebnisse beurteilt, letzte Anpassungen vorgenommen und zuhanden des Vorstandes SSK-CMP verabschiedet.
Der Vorstand SSK-CMP bestimmt in den kommenden Wochen das weitere Vorgehen betreffend Akzeptanz, Kommunikation und der schweizweiten Einführung (bei Behörden und Software-Lieferanten). HIS wird künftig eine Unterhaltsorganisation bereitstellen, um aufgrund der Rechtsprechung und anderen Bedürfnissen eine laufende Aktualisierung sicherzustellen.