Einer der Grundmotivationen des HIS-Programmes ist den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. Dazu wurden in den letzten Jahren mit der Weiterentwicklung des eCH-0051-Standards und dessen Referenzimplementation SanityCheck-Service (SCS) alle notwendigen Schritte konsequent verfolgt.
Meilenstein 1: Reif für die Anwendung
Mit der Publikation der Version v2.7 des eCH-0051-Standards wurden alle auf dem Tatbox-Modell basierenden Parameter so definiert, dass ein medienbruchfreier Datenaustausch in beide Richtungen (z.B. Polizei -> Staatsanwaltschaft und zurück) gewährleistet wird.
Was heisst dies nun genau? Beispielsweise kann eine Kantonspolizei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Ereignisrapport als XML-Datei mit einigen wenigen Beilagen zustellen und entsprechende weitere Verfahrensschritte zur Erledigung entgegennehmen, welche zum eröffneten Strafverfahren gehören und verfügt wurden. Die Resultate aus diesen Verfahrensschritten werden wiederum digital zurück übermittelt. Um dies zu ermöglichen, mussten verschiedene Probleme gelöst werden, wie z.B. den Austausch der jeweiligen Identifikationsnummern (Fall- & Dossier-Nr.), die Definition von fachlichen Bestätigungen, welche die Verantwortung über den nächsten Verfahrensschritt klären, oder weitere für den Verfahrensverlauf oder der Dossierzuordnung wichtigen Informationen.
Noch sind wir aber nicht fertig. Was ist weiter zu erledigen? Einerseits wird der oben theoretisch beschriebene Meilenstein in die Realität umgesetzt. Dazu laufen in den Kantonen Luzern und St. Gallen entsprechende Pilotprojekte, um diese «JusPol»-Schnittstelle zu realisieren. Deren Resultate werden wir gegen Ende dieses Jahres oder im Laufe des Jahres 2020 schon erkennen können. Damit haben wichtige Marktteilnehmer und Lieferanten diesen Standard in ihre Anwendungen eingebaut und können ihn bei künftigen Releases flächendeckend anbieten. Andererseits wird unser SanityCheck-Service (SCS) in diesen Wochen um die Definitionen dieser JusPol-Schnittstelle erweitert. Die Freigabe wird im Oktober 2019 erwartet und ermöglicht den Software-Herstellern dagegen entwickeln zu können. Im Weiteren sind zu den Bestätigungen noch weitere Klärungen und Abläufe mit den Software-Herstellern abzusprechen.
Meilenstein 2: Integration Strafregister (NewVOSTRA)
Der gesamte Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mit dem neuen Strafregister NewsVOSTRA wird auf dem eCH-0051, inkl. den NewVOSTRA-notwendigen Informationen basieren. Dies wird mit der Einführung des neuen Strafregisters ermöglicht (Projekt NewVOSTRA)
Mit grosser Unterstützung und Expertise der Berner Fachhochschule wurde nun ein Weg skizziert, wie diese Justiz-relevanten Parameter im Standard integriert und mit den schon vorhandenen Daten genutzt werden können. Die Publikation dieser Version des Standards ist für Juni 2020 vorgesehen. Damit bleibt den Software-Herstellern genügend Zeit den VOSTRA-orientierten Standard in ihren Anwendungen einzubauen.
Andere Themen
Weitere Aktivitäten im Projekt betreffen Anpassungen hinsichtlich AFIS (Fingerabdruck-Datenbank), Suisse ePolice (SeP), MROS (Geldwäscherei) und digital übermittelten Strafanzeigen von Transportunternehmungen sowie den weiteren Regelungen betreffend Verhaltensnormen der Tatbestandscodes im Rahmen der Codeharmonisierung RIPOL/VOSTRA.
Die nachstehende Roadmap zeigt die Gesamtübersicht über das Projekt und mögliche weitere Erweiterungen sind im rechten Teil der Graphik erkennbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Projektseite des HIS-Programms unter https://www.his-programm.ch/de/Projekte/Vorgangsbearbeitung.
Jens Piesbergen, jens.piesbergen@kkjpd.ch
Martin Page, martin.page@pti-mail.ch