Die ersten knapp 50 Vollstreckungshilfeersuchen (VHE) aus Deutschland sind seit November 2024 eingetroffen. Das Feedback der Kantone, die erste Erfahrungen mit der optimierten Abwicklung gemacht haben, ist durchwegs positiv. Was genau hat sich bewährt? Und welche nächsten Schritte stehen an? Ein Überblick über den aktuellen Stand der VHE-Abwicklung.
Das Volumen der in die Schweiz gesendeten VHE liegt nach Einschätzung Deutschlands noch deutlich unter den Erwartungen, nimmt aber bereits zu. Acht Kantone haben nun bereits Erfahrung mit den vereinfachten Abläufen durch das Beratungsangebot von HIS. Sie schätzen insbesondere die bereitgestellten Unterlagen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden spürbar entlastet, da sie die VHE nicht mehr selbst aufbereiten müssen. Patrick Fluri, erster Staatsanwalt des Kantons Glarus, sagt, eine effiziente Bearbeitung von VHE und eine fachliche Überprüfung der bestehenden Praxis sei schon länger sein Ziel gewesen, doch es habe an Zeit gefehlt. «Dank den Checklisten und Vorlagen des DIVHE-Projektteams konnte ich diesen Schritt überspringen.» Jetzt habe er seine Mitarbeitenden gemäss den vorgestellten Abläufen geschult: «Neuerdings wickeln sie die VHE weitestgehend selbstständig ab – eine echte Arbeitserleichterung!»
Beratung in drei Varianten – passgenau für jeden Kanton
Das strukturierte Beratungsangebot sorgt für klare Abläufe und klärt Fachfragen. Damit die Kantone optimal unterstützt werden, bietet das Projektteam «Digitalisierung internationale Vollstreckungshilfeersuchen» (DIVHE) drei verschiedene Beratungsformate an:
- Schnellcheck – Analyse der Abläufe im Kanton anlässlich einer Arbeitssitzung, Impulse zur Vereinfachung und Vorstellen der optimierten Vorlagen, Checklisten und des Leitfadens.
- Fachberatung – Zusätzlich zum Schnellcheck auch Klären spezifischer Fachfragen und Erarbeiten fundierter Antworten für die Kantone.
- Fachbegleitung – Zusätzlich zum Schnellcheck und zur fachlichen Beratung auch Unterstützung beim Umsetzen und beim nachhaltigen Etablieren neuer Abläufe.
Dieses flexible Angebot sorgt dafür, dass Kantone genau die Unterstützung erhalten, die sie wirklich wollen. Folgende Kantone profitieren schon von der HIS-Beratungsangebot:

Ausgehende VHE als smarte Option
Mit der HIS-Lösung werden nicht nur eingehende VHE optimiert – auch für ausgehende VHE gibt es eine interessante Option. Bleibt eine Busse bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrs unbezahlt, kann direkt ein ausgehendes VHE verfasst werden. Dies anstelle einer Ausschreibung auf dem automatisierten Polizeifahndungssystem RIPOL. Das Geschäft ist damit für die Schweiz abgeschlossen. Dieses Verfahren ist eine schlanke und effektive Alternative zur bisherigen Praxis, ohne Einbezug eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin.
Die ersten Erfahrungen mit den VHE zeigen, dass sich die Abläufe mit praxistauglichen Hilfsmitteln und gezielter Beratung deutlich effizienter gestalten lassen. Jetzt gilt es, die gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln und den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung zu gehen. Das Projektteam ist erfreut, dass ein Kanton seit März 2025 aktiv die Option der ausgehenden VHE einsetzt.
Nächste Schritte
- Übersetzung der Unterlagen: Ab dem 2. Quartal werden die Checklisten und Leitfäden auf Französisch und Italienisch verfügbar sein, sodass auch die Westschweiz und das Tessin profitieren.
- Digitale Abwicklung: Der Leitfaden bildet die Basis für die zukünftige digitale Übermittlung von VHE. Damit das funktioniert, braucht es einen einheitlichen Standard für die strukturierte Datenübermittlung. Diesen Meilenstein wird das DIVHE-Projektteam noch in diesem Jahr angehen.
Sie möchten auch die Abwicklung eingehender Vollstreckungshilfeersuchen durch Ihre Staatsanwaltschaft optimieren? Angela Hofer, E-Mail und Olivia Reinermann, E-Mail vom Projekt DIVHE beraten Sie gerne.