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Projekt eJVAkte arbeitet mit dem JAA-Projekt von Justitia 4.0 zusammen

Projekt eJVAkte arbeitet mit dem JAA-Projekt von Justitia 4.0 zusammen

Justizvollzug

Im schweizerischen Justizsystem stehen mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akteneinsicht grundlegende Veränderungen an. Die papierbasierte Aktenführung wird vom elektronischen Dossier abgelöst. Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» künftig ermöglichen.

Als Teil des HIS-Programms liefert das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der Kantone (KKJPD) sowie der Schweizer Gerichte wichtige Kernelemente dazu: die sichere Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr und die Akteneinsicht sowie die eJustizakte-Applikation (JAA) für das Verwalten und Bearbeiten der digitalen Akte. Während Justitia 4.0 sich primär auf Staatsanwaltschaften und Gerichte konzentriert, legt das Projekt zur elektronischen Justizvollzugsakte (eJVAkte) den Fokus auf den Justizvollzug. Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» ermöglichen.

Projekt eJVAkte definiert Anforderungen an die JAA für den Justizvollzug
Die Leitungsgremien des Projekts Justitia 4.0 haben 2023 entschieden, den Schweizer Justizbehörden die österreichische Lösung einer JAA zur Verfügung zu stellen. Das Bundesjustizministerium in Österreich und das schweizerische Bundesgericht schlossen eine Vereinbarung ab, welche die Übernahme und Weiterentwicklung des Codes der österreichischen Lösung sowie die Zusammenarbeit und den Know-how-Transfer zum Projekt Justitia 4.0 regelt. Damit können die begonnenen Vorbereitungen genutzt und die Anpassungen an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz (Staatsanwaltschaften und Gerichte) der JAA angestrebt werden. Das Projektteam der eJVAkte kümmert sich derzeit um die Erhebung der Anforderungen des Justizvollzugs an die JAA, damit diese später die Arbeit bei den Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden, den Bewährungshilfen und den Justizvollzugsinstitutionen optimal unterstützen wird und bei den Behörden im Zusammenspiel mit einer Fachanwendung integriert werden kann.

Gemeinsam die Kosten optimieren
Am nationalen Justitia 4.0 Tag im Dezember 2023 wurde Transparenz im vorgesehenen Kostenmodell geschaffen. Das Projekt Justitia 4.0 zeigte auf, wie sich die Kostenstruktur in der zukünftigen Nutzung der JAA durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden mit Justizkompetenz verhält. Mit der Einbindung des Justizvollzugs kann die Anzahl der potenziell Nutzenden nochmals erhöht werden, was die jährlichen Kosten pro Nutzerin und Nutzer insgesamt deutlich reduziert (Reduktion um ca. ¼). Auch bei den zukünftigen Ausgaben gilt, dass eine gemeinsame Beschaffung vorteilhafter ist. Das Projekt eJVAkte setzt sich für optimierte Kosten ein und wird gegen Ende des Jahres 2024 die Kantone zur Nutzung der JAA in ihren Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden, ihren Bewährungshilfen und ihren Justizvollzugsinstitutionen befragen. Diese sollen sich dann in einer Absichtserklärung äussern.

Projekt eJVAkte arbeitet mit dem JAA-Projekt von Justitia 4.0 zusammen

Projekt eJVAkte arbeitet mit dem JAA-Projekt von Justitia 4.0 zusammen

Justizvollzug

Im schweizerischen Justizsystem stehen mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akteneinsicht grundlegende Veränderungen an. Die papierbasierte Aktenführung wird vom elektronischen Dossier abgelöst. Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» künftig ermöglichen.

Als Teil des HIS-Programms liefert das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der Kantone (KKJPD) sowie der Schweizer Gerichte wichtige Kernelemente dazu: die sichere Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr und die Akteneinsicht sowie die eJustizakte-Applikation (JAA) für das Verwalten und Bearbeiten der digitalen Akte. Während Justitia 4.0 sich primär auf Staatsanwaltschaften und Gerichte konzentriert, legt das Projekt zur elektronischen Justizvollzugsakte (eJVAkte) den Fokus auf den Justizvollzug. Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» ermöglichen.

Projekt eJVAkte definiert Anforderungen an die JAA für den Justizvollzug
Die Leitungsgremien des Projekts Justitia 4.0 haben 2023 entschieden, den Schweizer Justizbehörden die österreichische Lösung einer JAA zur Verfügung zu stellen. Das Bundesjustizministerium in Österreich und das schweizerische Bundesgericht schlossen eine Vereinbarung ab, welche die Übernahme und Weiterentwicklung des Codes der österreichischen Lösung sowie die Zusammenarbeit und den Know-how-Transfer zum Projekt Justitia 4.0 regelt. Damit können die begonnenen Vorbereitungen genutzt und die Anpassungen an die Bedürfnisse der Schweizer Justiz (Staatsanwaltschaften und Gerichte) der JAA angestrebt werden. Das Projektteam der eJVAkte kümmert sich derzeit um die Erhebung der Anforderungen des Justizvollzugs an die JAA, damit diese später die Arbeit bei den Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden, den Bewährungshilfen und den Justizvollzugsinstitutionen optimal unterstützen wird und bei den Behörden im Zusammenspiel mit einer Fachanwendung integriert werden kann.

Gemeinsam die Kosten optimieren
Am nationalen Justitia 4.0 Tag im Dezember 2023 wurde Transparenz im vorgesehenen Kostenmodell geschaffen. Das Projekt Justitia 4.0 zeigte auf, wie sich die Kostenstruktur in der zukünftigen Nutzung der JAA durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden mit Justizkompetenz verhält. Mit der Einbindung des Justizvollzugs kann die Anzahl der potenziell Nutzenden nochmals erhöht werden, was die jährlichen Kosten pro Nutzerin und Nutzer insgesamt deutlich reduziert (Reduktion um ca. ¼). Auch bei den zukünftigen Ausgaben gilt, dass eine gemeinsame Beschaffung vorteilhafter ist. Das Projekt eJVAkte setzt sich für optimierte Kosten ein und wird gegen Ende des Jahres 2024 die Kantone zur Nutzung der JAA in ihren Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden, ihren Bewährungshilfen und ihren Justizvollzugsinstitutionen befragen. Diese sollen sich dann in einer Absichtserklärung äussern.

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