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eJVAkte gibt Einblick in seinen Projektauftrag

eJVAkte gibt Einblick in seinen Projektauftrag

Justizvollzug

Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug künftig die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» ermöglichen. Damit dies im Justizvollzug gelingt, müssen im Projekt eJVAkte die einzelnen Projektschritte und Arbeiten breit abgestützt und gut aufeinander abgestimmt sein. Der Projektausschuss steuert das Projekt und sorgt dafür, dass die Anliegen der einzelnen Behörden und Organisationen ins Projekt einfliessen. Das Teilprojekt Rechtsgrundlagen ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen sichergestellt sind.

Inzwischen dürften die bevorstehenden Veränderungen im schweizerischen Justizsystem hinreichend bekannt sein: die papierbasierte Aktenführung wird vom elektronischen Dossier abgelöst. Dazu liefert das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der Kantone (KKJPD) sowie der Schweizer Gerichte die beiden Kernelemente: die sichere Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und die Akteneinsicht sowie die eJustizakte-Applikation (JAA) für das Verwalten und Bearbeiten der digitalen Akte. Damit dies im Justizvollzug gelingt, dafür zeichnet sich das Projekt eJVAkte seit Januar 2023 verantwortlich. Nachfolgende drei Aspekte geben einen Einblick in das Projekt.

Der Projektausschuss steuert
Als oberstes Gremium steuert der Projektausschuss das Projekt eJVAkte. Die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Justizvollzug bringen ihre Expertise und ihr fachliches Know-how regelmässig ein und stellen sicher, dass die Anliegen der einzelnen Behörden und Organisationen auf operativer Ebene ins Projekt einfliessen. Der Ausschuss trifft sich vier- bis fünfmal im Jahr.

Anforderungen an die eJVAkte aufnehmen
Der Projektrahmen setzt die äusseren Rahmenbedingungen, innerhalb deren die Projektaktivitäten erfolgen. Für die bereits angestossene Erarbeitung der Anforderungen an die eJVAkte wurde eine neue Fachgruppe aus allen Fach- und Sprachbereichen des Justizvollzugs konstituiert. Es gilt die fachlichen und technischen Anforderungen aufzunehmen, die die eJVAkte im Umfeld der JAA, der Plattform «Justitia.Swiss» und den Fachapplikationen (Gina, Juris, Papillon, JustThis, CMI usw.) erfüllen soll.

Rechtsgrundlagen sicherstellen
Die Projektorganisation besteht aus mehreren Teilprojekten (TP), wovon sich das TP Rechtsgrundlagen für die Sicherstellung der notwendigen Rechtsgrundlagen verantwortlich zeichnet. Unter Berücksichtigung möglicher Betriebsmodelle der eJVAkte, fokussiert es sich auf den inner- und interkantonalen Datenaustausch und gibt Empfehlungen zur Pflege von rechtlichen Grundlagen ab. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten genauso Bestandteil wie Abklärungen zum Bedürfnis der rechtlichen Integration der elektronischen Unterschrift. Dabei können gewisse Arbeitsergebnisse von der bestehenden Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug übernommen werden.

eJVAkte gibt Einblick in seinen Projektauftrag

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Justizvollzug

Die eJVAkte wird basierend auf der JAA dem Justizvollzug künftig die elektronische Akteneinsicht und -führung sowie die Anbindung zur Plattform «Justitia.Swiss» ermöglichen. Damit dies im Justizvollzug gelingt, müssen im Projekt eJVAkte die einzelnen Projektschritte und Arbeiten breit abgestützt und gut aufeinander abgestimmt sein. Der Projektausschuss steuert das Projekt und sorgt dafür, dass die Anliegen der einzelnen Behörden und Organisationen ins Projekt einfliessen. Das Teilprojekt Rechtsgrundlagen ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen sichergestellt sind.

Inzwischen dürften die bevorstehenden Veränderungen im schweizerischen Justizsystem hinreichend bekannt sein: die papierbasierte Aktenführung wird vom elektronischen Dossier abgelöst. Dazu liefert das Projekt Justitia 4.0 im Auftrag der Kantone (KKJPD) sowie der Schweizer Gerichte die beiden Kernelemente: die sichere Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und die Akteneinsicht sowie die eJustizakte-Applikation (JAA) für das Verwalten und Bearbeiten der digitalen Akte. Damit dies im Justizvollzug gelingt, dafür zeichnet sich das Projekt eJVAkte seit Januar 2023 verantwortlich. Nachfolgende drei Aspekte geben einen Einblick in das Projekt.

Der Projektausschuss steuert
Als oberstes Gremium steuert der Projektausschuss das Projekt eJVAkte. Die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Justizvollzug bringen ihre Expertise und ihr fachliches Know-how regelmässig ein und stellen sicher, dass die Anliegen der einzelnen Behörden und Organisationen auf operativer Ebene ins Projekt einfliessen. Der Ausschuss trifft sich vier- bis fünfmal im Jahr.

Anforderungen an die eJVAkte aufnehmen
Der Projektrahmen setzt die äusseren Rahmenbedingungen, innerhalb deren die Projektaktivitäten erfolgen. Für die bereits angestossene Erarbeitung der Anforderungen an die eJVAkte wurde eine neue Fachgruppe aus allen Fach- und Sprachbereichen des Justizvollzugs konstituiert. Es gilt die fachlichen und technischen Anforderungen aufzunehmen, die die eJVAkte im Umfeld der JAA, der Plattform «Justitia.Swiss» und den Fachapplikationen (Gina, Juris, Papillon, JustThis, CMI usw.) erfüllen soll.

Rechtsgrundlagen sicherstellen
Die Projektorganisation besteht aus mehreren Teilprojekten (TP), wovon sich das TP Rechtsgrundlagen für die Sicherstellung der notwendigen Rechtsgrundlagen verantwortlich zeichnet. Unter Berücksichtigung möglicher Betriebsmodelle der eJVAkte, fokussiert es sich auf den inner- und interkantonalen Datenaustausch und gibt Empfehlungen zur Pflege von rechtlichen Grundlagen ab. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten genauso Bestandteil wie Abklärungen zum Bedürfnis der rechtlichen Integration der elektronischen Unterschrift. Dabei können gewisse Arbeitsergebnisse von der bestehenden Arbeitsgruppe Recht im Justizvollzug übernommen werden.

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