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Informatik-Standards der Strafjustizkette (Sicap)

Standardisierung einfach erklärt
Mit Sicap kümmern sich HIS und die Polizeitechnik und -informatik Schweiz (PTI) gemeinsam um die Informatik-Standards der Strafjustizkette. Was Standardisierung in diesem Umfeld bedeutet, warum einheitliche Informatik-Standards wichtig für eine erfolgreiche Digitalisierung sind und welche Vorteile sie bringen, veranschaulicht das Sicap-Video auf einfache Art und Weise.


Langfristig erzeugt die Standardisierung von Datenstrukturen, richtig umgesetzt, einen grossen fachlichen und finanziellen Mehrwert. Dafür braucht es Geduld und einen langen Atem. In Absprache mit verschiedenen Transformationsprojekten in den Kantonen arbeiten die beiden Digitalisierungs-Organisationen HIS und PTI gemeinsam daran, den Informationsaustausch innerhalb der Strafjustizkette so zu gestalten, dass immer weniger Daten mehrmals manuell erfasst werden müssen.

Die Akteure der Strafjustizkette arbeiten mit dem Standard eCH-0051. Dieser ist heute ein Datenkatalog bzw. eine Art Checkliste. Er definiert zwar die Informationsobjekte und deren Beziehungen untereinander, legt aber nicht fest, welche Daten in bestimmten Anwendungsfällen konkret benötigt werden.

Paradigmenwechsel in der Standardisierung
HIS und PTI arbeiten seit 2017 im Rahmen des Projekts VB bei der Standardisierung eng zusammen. Bisher mussten jedoch die genauen Spezifikationen von Daten-Schnittstellen je Anwendung immer wieder neu erarbeitet werden. Dies soll sich nun ändern, indem Datenstrukturen für genau bestimmte Anwendungsfälle festgelegt werden. Damit wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel bei der Standardisierung von Daten der Schweizer Justiz und Polizei eingeleitet.

Zu diesem Zweck haben HIS und PTI 2022 einen neuen, gemeinsamen Geschäftsbereich geschaffen. Aus der ursprünglichen Projektzusammenarbeit ist nun eine dauerhafte Kooperation geworden, die unter der Bezeichnung «Informatik-Standards der Strafjustizkette» (auf Deutsch und Französisch abgekürzt mit «Sicap») auftritt.

Mit Sicap und dieser Neupositionierung ist die Vision verbunden:

«In der gesamten Strafjustizkette werden Daten und Dokumente auf elektronischem Wege ohne manuelle Mehrfacherfassung übermittelt.»

Im Zentrum dieser Vision steht der Mehrwert, der durch Vermeidung einer manuellen Mehrfacherfassung bei der elektronischen Übermittlung von Daten und Dokumenten geschaffen wird. Um dies zu erreichen, soll sich die Standardisierung stärker am Bedarf der betroffenen Fachbereiche orientieren und verschiedene Anwendungsfälle sollen verbindlicher beschrieben werden.

Der Weg zu dieser Vision war mit einigen Hindernissen verbunden. Ein erster Versuch, den Standard zu erneuern – er wurde über die Jahre immer wie unübersichtlicher –, verfolgte unter dem Titel «Major Release 3.0» den Ansatz, nur den bestehenden Gesamtkatalog sanft zu revidieren. Es zeigte sich aber, dass mit diesem Vorgehen nicht der gewünschte Mehrwert hätte erzielt werden können.

Das Steuerungsgremium beschloss deshalb, das Projekt «Major Release 3.0» abzubrechen und die Standardisierung unter dem Titel «Redesign eCH-0051» in einer Studie neu aufzugleisen. Diese wurde Mitte 2023 fertiggestellt und zeigt die Leitplanken für die weiteren Umsetzungsarbeiten auf. Parallel zu diesem Neuanfang laufen Projektarbeiten für einen künftigen Aktenaustausch-Standard sowie für generell verfügbare Referenzwerte bzw. Codetabellen. Weiter hat das neu eingesetzte Service-Team, bestehend aus Mitarbeitenden von HIS, PTI und des ISC-EJPD, bereits erste Arbeiten für die bessere qualitative und quantitative Verbreitung der Standards aufgenommen.

Sicap soll dauerhaft Grundlagen-Services für die Fachbereiche Justiz und Polizei erbringen, nämlich in der Pflege, der Verbreitung und der Qualitätssicherung der Standards im Verantwortungsbereich von Sicap. Vorerst ist Sicap aber vor allem durch Aufbauarbeit gekennzeichnet, welche in verschiedenen Projekten geleistet wird, aktuell unter den Bezeichnungen «Redesign» und «Referenzwerte/Codetabellen».

Projekt Redesign eCH-0051

Der anfänglich im polizeilichen Umfeld entwickelte Standard eCH-0051 deckt heute Bedürfnisse von Staatsanwaltschaften, Gerichten, dem Justizvollzug bis hin zum Strafregister ab. Die offene Gestaltung des Standards führte dazu, dass Schnittstellen zwischen zwei Applikationen viele Absprachen benötigen und damit de facto an den Standard angelehnte proprietäre Schnittstellen entstanden.

Die Studie, die Mitte 2023 fertiggestellt wurde, zeigt den Weg zum Redesign des Standards eCH-0051 auf. Das Redesign basiert auf modularen Basis- und Fachkatalogen sowie der Definition von Nachrichtentypen. Neu sollen die relevanten Datenstrukturen für bestimmte Anwendungsfälle des Datenaustauschs genau festgelegt werden, so dass man sich bei der Entwicklung von Fachanwendungen auf diese Vorgaben stützen kann und keine direkten Absprachen mit den Partneranwendungen mehr nötig sind. Zur praktischen Überprüfung dieser Überlegungen wurde Im Rahmen der Studie der Typ «Strafanzeige öffentlicher Verkehr» beispielhaft modelliert (Sandbox).

Um die Datenstrukturen nach den Bedürfnissen der Fachbereiche aufzubauen, wird bei deren Erarbeitung eng mit entsprechenden Fachexpertinnen und Fachexperten zusammengearbeitet. Auch für die Priorisierung und Freigabe der verschiedenen Datenstrukturen werden künftig Fachpersonen aus der ganzen Schweiz zuständig sein, die in wenigen, schlanken Fachgruppen organisiert sind. Es ist nicht zielführend, die Datenstrukturen für alle Anwendungsfälle festzulegen. Vielmehr wird basierend auf festgelegten Kriterien geprüft, ob die identifizierten Schnittstellen standardisierungswürdig sind. Zudem liefern diese Kriterien Hinweise für die Priorisierung der Arbeiten. Die Umsetzung wird denn auch etappiert und nur bei geklärtem Mehrwert erfolgen.

Bestehende Schnittstellen müssen erst dann auf eine redesignte Schnittstelle umgebaut werden, wenn die Schnittstelle ohnehin angepasst werden muss oder andere zwingende Gründe bestehen (Generationenwechsel einer Fachapplikation etc.). Dies hilft nicht nur den Softwareherstellern, sondern auch der rollenden Definition/Umsetzung der neuen Standards, inkl. Schaffung der benötigten Nachrichtentypen und Fachgruppen.

Das Projektteam rät davon ab, den bestehenden Standard weiterhin zu nutzen und allenfalls sogar zu ergänzen. Das würde eine künftige Umstellung erschweren. Mit der bevorstehenden gesetzlichen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden deutlich mehr elektronische Schnittstellen mit strukturierten Daten entstehen. Da sich diese in vielerlei Hinsicht ähnlich sind, müsste man ähnlich Datenstrukturen wie bisher immer wieder von Neuem definieren, falls keine entsprechenden Vorgaben bzw. Standards existieren. Das wäre mit unerwünschten Kosten- und Qualitätsfolgen verbunden.

In der nächsten Projektphase, die bis Mitte 2024 laufen soll, plant Sicap die bisherigen Erkenntnisse mit zwei Pilotanwendungsfällen «Strafanzeigen im öffentlichen Verkehr» und «Aufträge von Strassenverkehrsämtern» zu überprüfen und in die Praxis umzusetzen. In der Studie wurden viele weitere Anwendungsfälle erkannt, die standardisierte Datenstrukturen benötigen. Sie sollen anschliessend Schritt für Schritt gemäss den Redesign-Regeln ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

Projekt Referenzwerte/Codetabellen

Informatik-Anwendungen greifen regelmässig auf Referenzwerte zurück, also Grunddaten, die immer wieder verwendet werden. Diese Grunddaten sind in sogenannten Codetabellen organisiert, wobei mit dem Code der betreffende Wert eindeutig referenziert wird. Sollen Daten ausgetauscht werden, müssen die Referenzwerte an der Quelle und am Ziel dieses Austauschs gleich interpretiert werden. Das heisst, die beiden beteiligten Anwendungen müssen die Codetabellen aus der gleichen Quelle beziehen und aktuell halten. Einige dieser Referenzwerte wie z.B. Länder- oder Sprachcodes sind bereits seit Jahrzehnten international standardisiert. Andere sind jedoch sehr fachspezifisch und müssen für bestimmte, bisher nicht durchgängig digitalisierte Anwendungsfälle neu erarbeitet werden.

In den Fachbereichen Justiz und Polizei gibt es seit Anwendungen wie Ripol und Vostra, die der Bund für alle Beteiligten Stellen zentral betreibt. Diese zentralen Anwendungen stellen jeweils Referenzwerte/Codetabellen für die von ihnen bedienten Anwendungen zur Verfügung. Für Anwendungen, die nicht über eine solche zentrale Komponente verbunden sind, gibt es aber im Moment noch keine Möglichkeit, auf Referenzwerte/Codetabellen zuzugreifen. Diese Lücke will Sicap zusammen mit dem ISC-EJPD schliessen. Das ISC wird 2023/2024 seine Anwendung zur Verwaltung von Referenzwerten/Codetabellen erneuern. Bei diesen Renovationsarbeiten wird ein neuer Bereich in der Anwendung geschaffen werden (Codedomäne Justice/Police), der die für den standardisierten Datenaustausch benötigten Codetabellen schweizweit zur Verfügung stellt.

Service Übermittlungsdienste

Justitia 4.0 entwickelt die Plattform «Justitia.Swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akteneinsicht. Akten oder Teile einer Akte werden als Sendungen über die Plattform übermittelt. Eine Sendung enthält Dokumente (z.B. PDF-Dokumente oder digitale Beweismittel), die als Kopien verschlüsselt auf der Plattform gespeichert werden. Über die Plattform sollen auch strukturierte Daten übermittelt werden können, um das manuelle Übertragen von Daten in die Fachapplikationen zu minimieren. Damit arbeitet Justitia 4.0 in zweierlei Hinsicht an der Verbreitung von Standards im Sinne von Sicap mit: Es standardisiert die Beschreibung von Aktenstrukturen und deren Übermittlung und ermöglicht gleichzeitig die Übertragung von standardisierten Inhalten.

Mit seinen technischen Vorgaben für die Beschreibung von Aktenstrukturen und deren Transport erarbeitet Justitia 4.0 in Absprache mit Sicap aktuell ein zentrales Element für den künftigen Daten- und Dokumentenaustausch im Umfeld der Strafjustizkette. Sicap begleitet diese Arbeiten unter dem Arbeitstitel «Aktenaustausch-Standard» und stellt die Koordination mit den Datenstrukturen gemäss dem Projekt Redesign eCH-0051 sicher.

Während die Plattform selbst nur wenigen Daten über die Akte und die enthaltenen Dokumente kennen muss, um die Gliederung und Übermittlung der Information sicherzustellen, können einzelne Dokumente im Aktenbaum selbst strukturierte Daten enthalten. Diese kann man ohne manuelle Neuerfassung direkt an eine Fachanwendung übergeben. Es ist vorgesehen, dass Sicap den Aktenaustausch-Standard von Justitia 4.0 zur weiteren Betreuung und Verbreitung übernimmt, da dieser ein grosses Potenzial für ein gemeinsame Sicht auf den Daten- und Dokumentenaustausch im Umfeld der Strafjustizkette hat.

Service Support und Qualitätssicherung

Mit Sicap wird es in den nächsten Jahren grosse Fortschritte bei der Interoperabilität der Informatikanwendungen in der Strafjustizkette geben. Viele Aufgaben von Sicap sind deshalb im Moment als Projekte deklariert und organisiert. HIS und PTI haben bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit in diesem Bereich erkannt, dass die Pflege und Verbreitung der Standards eine Daueraufgabe bleiben wird. Seit 2017 stehen Sicap und seine Vorgängerorganisation deshalb in engem Kontakt mit Stellen, welche die geschaffenen Standards in ihren Anwendungen einsetzen.

Mit der neuen Sicap-Vision und dem aktuellen Redesign-Ansatz (Festlegung der Datenstrukturen für bestimmte Anwendungsfälle) wird diese Zusammenarbeit stark an Bedeutung zunehmen. Einerseits wird Sicap die Erstinstallationen (bzw. Pilotinstallationen) einzelner Anwendungsfälle viel enger begleiten als bisher. Andererseits steht Sicap auch all jenen Stellen und Verantwortlichen beratend zur Seite, die bestimmte Anwendungsfälle später implementieren. Schliesslich bleibt die Welt nicht stehen, weshalb Sicap auch dauerhaft für die nötigen Anpassungen an den Standards zuständig sein wird.

Die Standardisierung von einzelnen Anwendungsfällen bringt dann den grössten Mehrwert, wenn die Partneranwendungen bei der Implementierung der Standards alle Vorgaben strikte befolgen. Seit 2019 betreiben HIS und PTI deshalb zur Qualitätssicherung den SanityCheck-Service. Dieser kennt die Regeln für die verschiedenen Anwendungsfälle. Einige dieser Regeln können zwar auch über das XML-Schema, also die technische Vorlage für die Datenstruktur, geprüft werden, aber nicht alle. Wird in einer Anwendung eine neue Exportfunktion für einen bereits standardisierten Anwendungsfall entwickelt, sollte der entstandene Output deshalb im Laufe der Entwicklungsarbeiten regelmässig mit dem SanityCheck-Service überprüft werden. So wird sichergestellt, dass die Exportfunktion genau jene Datenstruktur generiert, welche die Empfängeranwendung im Rahmen dieses Anwendungsfalls erwartet.

 

Sicap-Organisation

Sicap ist als dauerhafte Kooperation zwischen HIS und PTI angelegt. Diese beiden Organisationen bilden mit ihren Steuerungsgremien die Trägerschaft von Sicap. Sie setzen den Sicap-Steuerungsausschuss ein, der wiederum ein Service-Team bestehend aus Mitarbeitenden von HIS, PTI und des ISC-EJPD sowie allfällig extern mandatierten Personen zusammenstellt. Zur fachlichen Steuerung der Standards stehen dem Service-Team Fachgruppen zur Seite. Diese bringen die Anliegen der vertretenen Fachbereiche ein und verantworten den fachlichen Inhalt der Standards.  Die öffentlich zugängliche Sicap-Begleitgruppe bringt schliesslich eine ganzheitliche Sicht in die Arbeiten ein. Das Service-Team sowie erste Fachexpertinnen und Fachexperten arbeiten seit Mitte 2022 für Sicap, und die Begleitgruppe prüfte im Frühling 2023 die Studie «Redesign». Ab 2023 werden die verschiedenen Fachgruppen sukzessive ihre Arbeit aufnehmen.

Planung und Meilensteine

2017

  • HIS und PTI beginnen die gemeinsamen Arbeiten am Standard eCH-0051 im Rahmen des Projekts «Standardisierung der Vorgangsbearbeitung»
  • Standard eCH-0051 v2.5: Einführung eines neuen Anwendungsfalls für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sowie Ergänzung verschiedener Datenfelder im Bereich Fahndung (Anwendung RIPOL)

2018

  • Standard eCH-0051 v2.6: Einführung von verschiedenen Datenfeldern für den Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (Tatbox, Rückmeldungen, DNA-Spuren, Aktenrückgabefristen)
  • Inbetriebnahme des SanityCheck-Services und Bereitstellung des Anwendungsfalls PKS

2019

  • Standard eCH-0051 v2.7: Ergänzungen betreffend Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie zusätzliche Information zu Fahrzeugen
  • Bereitstellung des ersten Anwendungsfalls zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (JusPol) im SanityCheck-Service
  • Standard eCH-0051 v2.8: Ergänzungen für Suisse ePolice, AFIS, NAZ/LAFIS

2020

  • Standard eCH-0051 v2.9: Einführung von neuen Anwendungsfällen für das Strafregister (Anwendung VOSTRA) sowie Ergänzungen für PKS und RIPOL
  • Beginn der Überlegungen zu einer Gesamtüberarbeitung des Datenkatalogs eCH-0051 (Projekt Major Release 3.0)

2021

  • Standard eCH-0051 v2.10: Ergänzungen für die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie sowie für VOSTRA, Verkehrsdelikte und für die Unterscheidung von Anwendungsfällen
  • Abbruch des Projekts Major Release 3.0: Kosten und Nutzen stehen mit der angestrebten blossen Überarbeitung des Datenkatalogs in keinem guten Verhältnis zueinander
  • Grobanalyse zu den relevanten Anwendungsfällen im Fachbereich Justizvollzug
  • Konzeption der neuen Zusammenarbeitsform Sicap

2022

  • Anfang 2022: Start der Zusammenarbeit von HIS und PTI unter der Bezeichnung Sicap
  • Standard eCH-0051 v2.11: Einführung neuer Anwendungsfälle für das Informationssystem Justizvollzug
  • Aktualisierung der Anwendungsfälle zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (JusPol) im SanityCheck-Service
  • Erarbeitung der neuen Sicap-Vision
  • Neustart der Renovationsarbeiten unter der Bezeichnung «Redesign eCH-0051»
  • Beginn der Projektarbeiten zum Aktenaustausch-Standard sowie zu den Referenzwerten/Codetabellen

2023

  • Studie «Redesign CH-0051» sowie Weiterarbeit in der Projektphase Konzept mit verschiedenen Pilot-Anwendungsfällen
  • Weiterentwicklung der Sicap-Organisation

2024+

  • Erste Vorgaben aus den Sicap-Projekten für die Informatik-Vorhaben in der Strafjustizkette
  • Sukzessive Erweiterung der Standards mit weiteren Anwendungsfällen
  • Laufende Unterstützung der Umsetzungsprojekte durch Beratung hinsichtlich Verbreitung und Qualitätssicherung
  • Festigung der Sicap-Organisation

Sicap-Begriffe

Die Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um Sicap stehen auf Deutsch und Französisch zur Verfügung. Sie werden laufend ergänzt und aktualisiert.

Sicap-Begriffe (v.1.1)

Zusatzinfos

27.02.2024, Newsletter «Zusammenarbeit bei der Daten-Übermittlung: vom API zum eCH-Standard»

27.02.2024, Newsletter «Sicap führt die elektronische Strafanzeige im öffentlichen Verkehr ein» 

31.10.2023, Newsletter «Sicap schärft Begriffe, damit Mensch und Maschine sich besser verstehen»

27.06.2023, Newsletter «Wie Standards die Digitalisierung unterstützen»

27.06.2023, Newsletter «Was braucht es, damit die Standardisierung gleicher Schnittstellen gelingt?»

27.06.2023, Newsletter «Standardisierung des elektronischen Aktenaustauschs durch die Plattform ‹Justitia.Swiss›»

27.06.2023, Newsletter «Abgestimmte Schnittstellen zwischen Luzerner Polizei und Staatsanwaltschaft»

27.06.2023, Newsletter «Eine elektronische Strafanzeige für rund 400 ÖV-Betriebe und Behörden»

27.06.2023, Newsletter «SanityCheck-Service: Qualitätssicherung für den Datenaustausch»

27.06.2023, Newsletter «Der Standard eCH-0051 setzt sich neu modular zusammen»

27.06.2023, Newsletter «Was ist Sicap und wer steht dahinter?»

Dez. 2022, Brief und Infoblatt an Regierungsrätinnen und -räte über die Wichtigkeit von Informatik-Standards

25.05.2022, Newsletter «St.Gallen setzt Trends bei der Standardisierung und Automatisierung von Meldeflüssen im Fachbereich Justiz und Polizei»

25.05.2022, Newsletter «Neupositionierung der Standardisierungsarbeiten: Informatik-Standards der Strafjustizkette (Sicap)»

15.12.2021, Newsletter «Informatik-Standards der Strafjustizkette: Ansätze zur Standardisierung von Informationsflüssen im Justizvollzug» 

10.03.2021, Newsletter «Major Release 3.0: die Generalüberholung des Daten-Austauschstandards eCH-0051» 

06.11.2020, Newsletter «Erste “HIS-Services” erscheinen am Horizont»  

08.07.2020, Newsletter «Evolution des Standards eCH-0051 / SanityCheck-Service» 

03.04.2020, Newsletter «Evolution des Standards eCH-0051 / SanityCheck-Service»   

23.09.2019, Newsletter «Zwei Meilensteine erreicht» 

12.04.2019, Newsletter «Referenzimplementation mit SanityCheck-Service (SCS)»  

13.12.2018, Newsletter «Projekt Vorgangsbearbeitung (Evolution eCH0051)» 

16.09.2018, Newsletter «Projekt Vorgangsbearbeitung (Evolution eCH0051)» 

Kontakt

Haben Sie Fragen zu den Projekten und Services von Sicap ? Am besten erreichen Sie das Service-Team über sicap@his-schweiz.ch

Albano Bernasconi, HIS-Programm
Stv. Programm-Manager und Co-Servicemanager Sicap

Martin Page, PTI Schweiz
Projektleiter und Co-Servicemanager Sicap