Zum Inhalt springen

Informatik-Standards der Strafjustizkette (Sicap)

Informatik-Standards der Strafjustizkette (Sicap)

Sicap: Neues Standardisierungsparadigma für die Strafjustizkette

Bisherige Analysen und Versuche zeigen unmissverständlich: Langfristig erzeugt die Standardisierung von Datenstrukturen finanziellen und fachlichen Mehrwert. Synchron mit verschiedenen Transformationsprojekten der Kantone arbeiten die beiden Digitalisierungs-Organisationen HIS und die Polizeitechnik und -informatik Schweiz (PTI) gemeinsam daran, den Informationsaustausch innerhalb der Strafjustizkette so zu gestalten, dass immer weniger Daten mehrmals manuell erfasst werden müssen.

Die Strafjustizkette arbeitet mit dem Standard eCH-0051, ein Standard der über die Jahre mit vielen Variationen und Ergänzungen immer voluminöser und unübersichtlicher wurde. Der Standard ist eigentlich ein Datenkatalog bzw. eine Art Checkliste. Er definiert zwar die Informationsobjekte und deren Beziehungen untereinander, legt aber nicht fest, welche Daten in bestimmten Anwendungsfällen konkret benötigt werden.

Folglich mussten bis dato die genauen Spezifikationen von Daten-Schnittstellen je Anwendung immer wieder neu erarbeitet werden. Nun haben HIS und PTI gemeinsam eine Initiative gestartet, um dies zu ändern, indem Datenstrukturen für genau bestimmte Anwendungsfälle festgelegt werden. Damit wird ein eigentlicher Paradigmenwechsel bei der Standardisierung von Daten der Schweizer Justiz und Polizei eingeleitet.

Zu diesem Zweck haben HIS und PTI Anfang 2022 einen neuen, gemeinsamen Geschäftsbereich geschaffen. Die bereits vor Jahren begonnene Zusammenarbeit im Bereich der Standardisierung ist nun eine dauerhafte Kooperation und tritt unter der Bezeichnung «Informatik-Standards der Strafjustizkette» auf (auf Deutsch und Französisch abgekürzt mit «Sicap»).

Mit Sicap und dieser Neupositionierung ist auch eine Vision verbunden:

«In der gesamten Strafjustizkette werden Daten und Dokumente auf elektronischem Wege ohne manuelle Mehrfacherfassung übermittelt.»

Im Zentrum dieser Vision steht der Mehrwert, welcher durch Vermeidung einer manuellen Mehrfacherfassung bei der elektronischen Übermittlung von Daten und Dokumenten geschaffen wird. Um dies zu erreichen, soll sich die Standardisierung stärker am Bedarf der betroffenen Fachbereiche orientieren und verschiedene Anwendungsfälle sollen verbindlicher beschrieben werden.

Schon nur der Weg zu dieser Vision war mit einigen Hindernissen verbunden. Ein erster Versuch den Standard zu erneuern, verfolgte unter dem Titel «Major Release 3.0» den Ansatz, nur den bestehenden Gesamtkatalog sanft zu revidieren. Dabei zeigte sich aber, dass mit diesem Vorgehen nicht der gewünschte Mehrwert hätte erzielt werden können.

Das Steuerungsgremium beschloss deshalb Ende 2021, das Projekt «Major Release 3.0» abzubrechen und die Standardisierung unter dem Titel «Redesign eCH-0051» in einer Studie neu aufzugleisen. Die Studienarbeiten sind angelaufen und werden bis Mitte 2023 dauern.

Für kleinere Anpassungen an der aktuell gültigen Version des Standards eCH-0051 ist weiterhin die bisherige Fachgruppe eCH zuständig. Für die nächste Generation des Standards eCH-0051 sollen die Governance und Organisation dann, basierend auf den Erkenntnissen der Studie «Redesign eCH-0051» und in Absprache mit dem Verein eCH, neu festgelegt werden.